In der 27. Woche 2011 von den Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts (BPatG) veröffentlichte Entscheidungen zum Markenrecht:
Unterscheidungskraft, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG:
- BPatG, Beschluss vom 08.06.2011 – 26 W (pat) 98/10 – Die Wortmarke CASA DEL ESPRESSO ist wegen fehlender Unterscheidungskraft nicht schutzfähig.
Verwechslungsgefahr, § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG:
- BPatG, Beschluss vom 29.06.2011 – 29 W (pat) 515/10 – Wortmarke Liwell ./. LIDL – Zwischen den Vergleichsmarken besteht keine Verwechslungsgefahr.
- BPatG, Beschluss vom 02.03.2011 – 26 W (pat) 504/10 –
./. :Die beiderseitigen Marken sind in ihrem maßgeblichen Gesamteindruck derart unterschiedlich, dass die Gefahr unmittelbarer Verwechslungen in jeder Richtung als ausgeschlossen erscheint. Zwischen ihnen besteht insbesondere keine bildliche Ähnlichkeit.
- BPatG, Beschluss vom 17.06.2011 – 25 W (pat) 43/10 – Keine Gefahr von Verwechslungen zwischen Marken mit dem gleichen Bildmotiv (Löwe):
./. 1. , 2. ; siehe auch BPatG, Beschluss vom 17.06.2011 – 25 W (pat) 39/10 – Bildmotiv Löwe
Nizzaklassifikation, Einteilung nach § 19 Abs. 1 MarkenV
- BPatG, Beschluss vom 15.06.2011 – 26 W (pat) 96/10 – Wortmarke Frankfurt-Hahn: Die angemeldete Dienstleistung „Betrieb eines Flughafens“ entspricht nicht den Erfordernissen der Einteilung von Waren und Dienstleistungen im Sinne der Anlage 1 zu § 19 Abs. 1 MarkenV.