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BPatG: Gegenstandswert im Anmeldebeschwerdeverfahren beträgt in der Regel 20.000 EUR Beschluss vom 22.09.2011 – 24 W (pat) 18/10

Der Gegenstandswert für Beschwerdeverfahren über den Widerspruch gegen eine jüngere Marke ist in der Regel auf 20.000,- Euro festzusetzen.

BPatG, Beschluss vom 22.09.2011 – 24 W (pat) 18/10Gegenstandswert für Beschwerdeverfahren über den Widerspruch gegen eine jüngere Marke
MarkenG § 71

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