Der Gegenstandswert für Beschwerdeverfahren über den Widerspruch gegen eine jüngere Marke ist in der Regel auf 20.000,- Euro festzusetzen.
BPatG, Beschluss vom 22.09.2011 – 24 W (pat) 18/10 – Gegenstandswert für Beschwerdeverfahren über den Widerspruch gegen eine jüngere Marke
MarkenG § 71