Markenrecht Aktuell: BPatG Entscheidungen 51/2009

In der 51. Woche 2009 von den Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts veröffentlichte Entscheidungen zum Markenrecht:

Schutzfähigkeit verneint:

BPatG, Beschluss vom 09.12.2009 – 25 W (pat) 82/09 – 3D-Marke „Hase (Kupfergold)“

BPatG, Beschluss vom 27.11.2009 – 25 W (pat) 67/09 – „Lancaster“ u.a. für die Waren „Klasse 5: Heilkräutertees, medizinische Tees, medizinische Kräutertees, Schlankheitstee für medizinische Zwecke; Klasse 30: Eistee; Getränke auf der Basis von Tee; Kräutertees, nicht medizinische; Tee“ (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG)

BPatG, Beschluss vom 25.11.2009 – 25 W (pat) 38/09 – Wortmarke „WM 2010“ für die Waren „Druckerzeugnisse, Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen, Schokolade, Schokoladewaren, Fein- und Dauerbackwaren, Zuckerwaren“ (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG); siehe hierzu auch BPatG, Beschluss vom 25.11.2009 – 25 W (pat) 35/09 – Wortmarke „EM 2012

BPatG, Beschluss vom 25.11.2009 – 25 W (pat) 123/09 – Wortmarke „Motor ist unser Antrieb“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 42, 7 und 6 (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG)

BPatG, Beschluss vom 24.11.2009 – 33 W (pat) 59/08PowerTab u.a. für Klasse 2: Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel, nämlich für Schwimmbäder, Schwimmbad-Reinigungsmittel, Schwimmbad- Entfettungsmittel, Sauna-Aufgussmittel einschließlich ätherischer Öle, Dampfbad-Emulsionen, Duschbäder; (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG)

BPatG, Beschluss vom 17.11.2009 – 33 W (pat) 131/07 – Marke FINANZARCHITEKT in der Klasse 36: Finanzwesen; finanzielle Beratung; Versicherungsberatung; Clearing (Verrechnungsverkehr); (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG)

Schutzfähigkeit bejaht:

BPatG, Beschluss vom 04.12.2009 – 30 W (pat) 50/09 – IR-Marke BACKHOME für folgende Waren „Appareils médicaux et vétérinaires destinés à insérer les puces électroniques dans les êtres vivants, y compris les animaux“

BPatG, Beschluss vom 24.11.2009 – 33 W (pat) 48/08 – Wortmarke „Finanzieren & Leben“ in der Klasse 35: Geschäftsführung für Dritte; Gestaltung und Unterhalt von Websites für Dritte; redaktionelle Betreuung von Internetauftritten

BPatG, Beschluss vom 25.06.2009 – 30 W (pat) 11/08 – Wortmarke „i.code“ für zahlreiche Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 35, 39, 41, 42, unter anderem für: „Strichcodeleser; Karten mit integrierten Schaltkreisen (Smartcards); Rechenmaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und Computer;

Verwechslungsgefahr verneint:

BPatG, Beschluss vom 05.10.2009 – 27 W (pat) 95/08 ./.

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Die Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte ist auf Markenrecht spezialisiert. Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zu Markenschutz, Markenanmeldung und Abmahnungen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 089 666 610 89 oder per E-Mail an info@breuerlehmann.de.

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