Die Veröffentlichungen des Bundespatentgerichts in Markensachen in der 3. Woche 2008:
BPatG, Beschluss vom 04.12.2007 – 33 W (pat) 26/06 –
Univentures / , Volltext
Die Widerspruchsmarke 399 13 723 („UniVARIO“) und das angegriffene Zeichen sind verwechselbar im Sinne der §§ 42 Abs. 2 Nr. 1, 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG.
BPatG, Beschluss vom 15.01.2008 – 27 W (pat) 112/06 –
/ NINA RICCI Volltext
Die jeweiligen Marken sind nach allgemeinen kollisionsrechtlichen Grundsätzen nicht verwechselbar.
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