BGH, Beschluss vom 20.03.2003 – I ZB 29/01 – Euro-Billy-Münzen
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 6
Die dekorative Abbildung einer Euro-Münze kann als Geschmacksmuster geschützt sein; Es gibt kein allgemeines Verbot, Zahlungsmittel auf Produkten abzubilden und diese Produkte zu vertreiben.