Schlagwort-Archive: OLG Frankfurt

OLG Frankfurt am Main: Belästigende Werbung für Grabsteinaufträge

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 29.01.2009 – 6 U 90/08
UWG 7

Leitsatz:

Es stellt eine unzulässige belästigende Werbung (§ 7 UWG) dar, wenn ein Unternehmen das mit Grabmalen handelt, kurz nach einem Todesfall gegenüber den Angehörigen schriftlich auf seine Angebote hinweist. Nach Ablauf von zwei Wochen seit dem Todesfall ist die Versendung entsprechender Werbeschreiben – soweit sie sachlich gehalten sind – dagegen wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden.

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OLG Frankfurt: Bestimmung des Schutzgegenstandes bei Geschmacksmuster

OLG Frankfurt, Urteil vom 15.05.2008 – 6 U 182/07
GGV 10 I

Leitsatz:

1. Ist ein Geschmacksmuster in verschiedenen Ansichten eingetragen, die sämtlich ein Erzeugnis zeigen (hier: Weinkaraffe) und nur zum Teil ein weiteres hiermit kombiniertes Erzeugnis (hier: Sockel für die Weinkaraffe), ist für die Bestimmung des Schutzgegenstandes grundsätzlich von dem Gesamteindruck auszugehen, den die beiden dargestellten Erzeugnisse erwecken.

2. Die zum früheren deutschen Geschmacksmusterrecht entwickelten Grundsätze über den Teil- oder Elementenschutz eines eingetragenen Musters sind auf das Gemeinschaftsgeschmacksmusterrecht (ebenso wie auf das neue deutsche Geschmacksmusterrecht) nicht anwendbar.

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OLG Frankfurt a. M.: „vw.de“ – Anspruch auf zweistellige .de-Domain

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 29.04.2008 – 11 U 32/04 (Kart) – vw.de
§§ 20 Abs. 1, 33 Abs. 1, Abs. 3 GWB

Die Weigerung der Denic, eine zweistellige Domain  – hier „vw.de“ – zu vergeben, stellt eine – derzeit – sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung im Verhältnis zu solchen Automobilunternehmen dar, deren Marke als Second-Level-Domain unter der Top-Level-Domain „.de“ eingetragen wurden, wie etwa die Domain www.bmw.de. Es besteht daher ein Anspruch auf Eintragung.

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OLG Frankfurt a.M.: Verwendung einer fremden Marke als Metatag – „Sandra Escort“

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.01.2008 – 6 U 177/07Sandra Escort
MarkenG 14

Ob in der Verwendung einer fremden Marke als sog. Metatag eine markenmäßige Benutzung sowie eine Markenverletzung liegt, beurteilt sich auch danach, wie der Nutzer die Kurzhinweise in der Trefferliste versteht, die ihm nach Eingabe der Marke als Suchwort präsentiert werden; danach fehlt es im vorliegenden Fall an einer Markenverletzung („Sandra Escort“).

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OLG Frankfurt a.M.: Endpreise im Rahmen eines Buchungssystems für Flugreisen

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.02.2008 – 6 U 75/07
PAngV 1; UWG 5

1. Zur preisangabenrechtlich gebotenen Nennung des Endpreises im Rahmen eines Buchungssystems für Flugreisen

2. Ein sog. Sternchen-Hinweis zu einer Blickfangwerbung kann einer durch die Blickfangaussage hervorgerufenen Irreführung nicht entgegenwirken, wenn der Zusatz die Blickfangaussage aus der Sicht des Verkehrs nicht erläutert oder ergänzt, sondern korrigiert.

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OLG Frankfurt a.M.: „hängender Panther“

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.04.2007 – 11 U 45/06 – (rechtskräftig)
UrhG 2; UrhG 23; UrhG 31; UrhG 97

1. Mit der Entscheidung BGHZ 140, 183 – Elektronisches Pressearchiv – ist eine Änderung der bisherigen Rechtsprechung nicht verbunden, wonach wettbewerbrechtliche Ansprüche nicht durch das Urheberrecht ausgeschlossen sind.

2. Der „hängende Panther“ von Cartier weist wettbewerbrechtliche Eigenart auf. Die Eignung zur Erzeugung betrieblicher Herkunftsvorstellungen ergibt sich aus der originellen Gestaltung. Die Eigenart ist nicht dadurch verloren gegangen, dass der „hängende Panther“ seit über zehn Jahren nicht mehr vertrieben wird. Die wettbewerbsrechtliche Eigenart besteht solange fort, als die Gefahr einer Herkunftstäuschung noch besteht.

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OLG Frankfurt am Main: Keine Markenverletzung durch AdWords-Werbung

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.02.2008 – 6 W 17/08 (rechtskräftig)
MarkenG 14; UWG 4 Nr. 10

Leitsätze:

1. Die Verwendung einer fremden Marke als Keyword für eine sog. AdWord-Werbung in einer Suchmaschine stellt keine kennzeichenrechtlich relevante Benutzungshandlung dar, wenn bei Eingabe der Marke in die Suchmaschine die durch das Keyword angesteuerte Werbeanzeige als solche klar und eindeutig erkennbar und von der Trefferliste getrennt dargestellt wird.

2. Unter den Ziffer 1. genannten Voraussetzungen wird der Inhaber der fremden Marke auch nicht gezielt behindert (§ 4 Nr. 10 UWG).

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OLG Frankfurt am Main: Consulente in marchi

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 07.12.2007 – 6 W 31/06Consulente in marchi
MarkenG 140 III; ZPO 91 I

In Markensachen können die Kosten eines italienischen, auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalts („consulente in marchi“) – unabhängig von der Regelung des § 140 III MarkenG – nach § 91 I ZPO erstattungsfähig sein, wenn der Anwalt die weltweiten Markenrechtsstreitigkeiten der Partei koordiniert und die durch seine Einschaltung entstandenen Kosten deutlich hinter den Kosten zurückbleiben, die bei Beauftragung eines inländischen Patentanwalts entstanden wären.

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