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BPatG: Bestea ./. Nestea

BPatG, Beschluss vom 26.09.2007 – 32 W (pat) 6/06Bestea ./. Nestea
§ 42 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG

Zur Glaubhaftmachung der Benutzung durch eidesstattlichen Versicherungen.

Der klangliche Gesamteindruck der Vergleichsmarken ist nahezu identisch. Die einzige Abweichung in den Anfangsbuchstaben „B“ und „N“ ist – da beide Buchstaben klangschwache Konsonanten sind – nicht geeignet, die Gefahr von Verwechslungen in klanglicher Hinsicht auszuschließen.

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