Die Rechtsanwaltskanzlei Scheuermann Westerhoff Strittmatter verschickt im Auftrag von Frau Myriam Beckmann Abmahnungen wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen durch die Benutzung der Bezeichnung „Magic Mike“. Der Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte liegt eine entsprechende Abmahnung wegen der Durchführung von Shows vor.