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BPatG: Schutzfähigkeit des Zeichens „King’s Court“ Beschluss vom 27.07.2010 – 27 W (pat) 103/10

Die angemeldete Bezeichnung „King’s Court“ verfügt für Waren der Klassen 9 und 28 über das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.

BPatG, Beschluss vom 27.07.2010 – 27 W (pat) 103/10 – „King’s Court
§ 8 Abs. 2 MarkenG

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