Die angemeldete Bezeichnung „King’s Court“ verfügt für Waren der Klassen 9 und 28 über das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.
BPatG, Beschluss vom 27.07.2010 – 27 W (pat) 103/10 – „King’s Court“
§ 8 Abs. 2 MarkenG