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OLG Hamburg: Junge Pioniere

OLG Hamburg, Urteil vom 26.05.2005 – 5 U 147/04 – Verletzung der für Bekleidungsstücke eingetragenen Marke „Seid bereit JP“ durch deren Verwendung auf der Vorderseite eines T-Shirts – Junge Pioniere
§ 14 Abs. 2 Nr.2, Abs. 5 MarkenG

Leitsätze

Der Inhaber der u.a. für Bekleidungsstücke eingetragenen deutschen Wort/Bildmarke „Seid Bereit JP“ (Nr. 30417082 ), einem Abzeichen der Jugendorganisation „Junge Pioniere“ der DDR, kann die Unterlassung der Verwendung dieses Zeichens durch einen Dritten auf der Frontseite eines T-Shirts verlangen. Das Verletzungsgericht ist an die Markeneintragung gebunden. Jedenfalls rechtlich erhebliche Anteile des Verkehrs kennen die frühere Bedeutung dieses Zeichens nicht und werden ihm unter Berücksichtigung des Verkehrsverständnisses in der Textilbranche eine herkunftshinweisende Bedeutung beimessen.

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