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BGH: ex works

BGH, Urteil vom 27.04.2006 – I ZR 162/03 – ex works (OLG München)
MarkenG § 24 Abs. 1; CMR Art. 12 Abs. 1 und Abs. 5 lit. a

Übergibt der Markeninhaber die Ware im Europäischen Wirtschaftsraum im Rahmen eines „ab Werk-Verkaufs“ an einen Frachtführer, ist die Ware i. S. von § 24 Abs. 1 MarkenG in den Verkehr gebracht und Erschöpfung des Rechts an der Marke eingetreten, auch wenn der Käufer seinen Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums hat und die Ware dort vertrieben werden soll.

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