Zum Markenschutz von Personennamen als Marke zur Bezeichnung eines Preises: Auch Preis-Bezeichnungen enthalten mit einem Namen einer lebenden oder historischen Persönlichkeit eine Hinweiswirkung im Sinn von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, soweit nicht der Name die preiswürdige Leistung unmittelbar beschreibt.
BPatG, Beschluss vom 11.06.2012 – 27 W (pat) 533/12 – Adolf Loos Preis
§ 8 Abs. 2 MarkenG