Schlagwort-Archive: 2006

LG Düsseldorf: Werbung mit unverständlichen Fachbegriffen

LG Düsseldorf, Urteil vom 24.07.06 – 12 O 66/05

Ein Heilpraktiker darf nicht auf seiner Internetseite mit Bezeichnungen wie „Osteopathie“, „Chirotherapie“, „Dunkelfelddiagnose“, „T.C.M.“, „B.F.D.“, „bioelektrische Funktionsanalyse“, „Kirlianphotographie“, „Dunkelfeld-Mikroskopie“, „Miasmatik“, „craniosacrale“, „Tuina“, „H.O.T.“, „Bioresonanztherapie“ und „NLP“ werben, ohne ihre Bedeutungen allgemeinverständlich zu erklären.

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OLG Naumburg: Apothekeneinkaufsgutschein auf Zuckertüten

OLG Naumburg, Urteil vom 09.06.2006 – 10 U 13/06
UWG §§ 3, 4, 5 Abs. 2 Satz 2

Auch bei einem Preisnachlass, Gutschein- oder sonstigen Rabattsystem von Apotheken ist § 4 UWG zu beachten. Die Apotheke hat die Bedingungen der Inanspruchnahme klar und unmissverständlich herauszustellen. Bei der Frage, ob die Bagatellschwelle gemäß § 3 UWG überschritten ist, kommt es nicht allein auf die Höhe des einzelnen Nachlasses, sondern auf die Gefahr für eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs an.

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BGH: Zahnarztbriefbogen

BGH, Urteil vom 06.04.2006 – I ZR 272/03 – Zahnarztbriefbogen (OLG Düsseldorf)
UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2

Eine Kammer freier Berufe ist befugt, Wettbewerbsverstöße von Kammerangehörigen oder deren Wettbewerbern im Zivilrechtsweg zu verfolgen. Gegen Wettbewerbsverstöße von Kammerangehörigen kann sie in dieser Weise grundsätzlich auch dann vorgehen, wenn sie berechtigt ist, zur Beseitigung berufswidriger Zustände belastende Verwaltungsakte zu erlassen. Vor ihrer Entscheidung hat die Kammer dann allerdings abzuwägen, ob das Vorgehen im Zivilrechtsweg angemessen erscheint und nicht unverhältnismäßig in die Berufsausübungsfreiheit des betroffenen Kammerangehörigen eingreift.

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BGH: Schlank-Kapseln

BGH, Urteil vom 26.01.2006 – I ZR 121/03 – Schlank-Kapseln (OLG Stuttgart)
UWG §§ 5, 8; ZPO § 520 Abs. 3 Satz 2

1. Veröffentlicht ein Presseunternehmen eine irreführende Werbeanzeige für ein Schlankheitsmittel, so haftet es nicht ohne weiteres schon dann als Störer, wenn es die Angaben, die später als unrichtig festgestellt werden, als solche dem Anzeigentext bei der gebotenen Sorgfalt hätte entnehmen können. Da die Pressehaftung auf grobe und eindeutige, unschwer erkennbare Wettbewerbsverstöße beschränkt ist, greift sie in einem solchen Fall nicht ein, wenn bei der gebotenen Prüfung vor der Veröffentlichung ohne Fachkenntnisse nur vermutet werden kann, dass die Anzeige irreführend ist.

2. Stützt der Kläger sein Unterlassungsbegehren sowohl auf Wiederholungsgefahr wegen der behaupteten Verletzungshandlung als auch auf Erstbegehungsgefahr wegen Erklärungen des Beklagten bei der Rechtsverteidigung im gerichtlichen Verfahren, so handelt es sich um zwei verschiedene Streitgegenstände.

3. Weist das Landgericht die Klage insgesamt ab, so muss die Berufungsbegründung, wenn der Kläger das erstinstanzliche Urteil insgesamt anfechten will, für jeden dieser beiden prozessualen Ansprüche den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 2 ZPO genügen.

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OLG Naumburg: Umtauschaktion durch eine Apotheke

OLG Naumburg, Urteil vom 14.07.2006 – 10 U 15/06 – Kostenlose Umtauschaktion durch eine Apotheke –

Allein die (…) geäußerte Bitte an potentielle Kunden, bei Erhalt eines kostenlosen Blutzuckermessgerätes eine Spende an eine nicht benannte Institution oder Person zu leisten, ist (…) wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden.

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OLG Hamburg: Werbung „Ohne Fett“

OLG Hamburg, Urteil vom 12.01.2006 – 3 U 154/05 – Irreführende Werbung durch Angabe „Ohne Fett“

Nimmt der Verbraucher das Produkt aufgrund der falschen Auslobung, ohne Fett zu sein, in die Hand, um dann nach Lektüre der Pflichtangaben festzustellen, dass doch ein geringer Fettanteil enthalten ist, so ist der Irrtum bereits vollendet gewesen, die Aufklärung zu spät erfolgt.

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OLG Naumburg: Werbung für nicht zugelassenes Arzneimittel

OLG Naumburg, Urteil vom 20.01.06 – 10 U 40/05 Hs – Wettbewerbswidrige Werbung für nicht zugelassenes Arzneimittel

Der Einordnung des Mittels Glukokine als Arzneimittel steht auch nicht entgegen, dass es sein Hersteller als Nahrungsergänzungsmittel bezeichnet hat, denn (…) ist dies für die Einordnung eines Mittels als Arzneimittel unbeachtlich. Es mag sein, dass die Bittermelone, deren Konzentrat der einzige Wirkstoff von Glukokine ist, ein Gemüse mit zahlreichen Mineralstoffen und Vitaminen, insbesondere mit viel Eisen und Vitamin C ist. Diese Inhaltsstoffe werden aber von dem durchschnittlich informierten Verbraucher jedenfalls anhand der Packungsaufmachung in keiner Weise wahrgenommen, weil der Hersteller auf diese auch in keiner Weise abstellt.

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LG Hamburg: Wettbewerbsverstoß einer ausländischen Versandapotheke durch Bonus- und Zuzahlungsangebote

LG Hamburg Urteil vom 17.08.2006 – 315 O 340/06

Wettbewerbsverstoß einer ausländischen Versandapotheke durch Bonus- und Zuzahlungsangebote bei dem Vertrieb verschreibungspflichtiger Arzneimittel nach Deutschland unter Verstoß gegen die Arzneimittelpreisverordnung

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OLG Karlsruhe: Angabe eines maximalen Wirkstoffgehalts auf der Verpackung eines Fertigarzneimittels

OLG Karlsruhe Urteil vom 22.02.2006 – 6 U 86/05

Irreführende Werbung: Angabe eines maximalen Wirkstoffgehalts auf der Verpackung eines Fertigarzneimittels

Liegt der Wirkstoffgehalt eines pflanzlichen Arzneimittels zwischen 1.350 mg und 2.700 mg pro Dragee, so ist die hervorgehobene Werbeaussage „Extra stark, bis zu 2.700 mg Baldrian pro Dragee“ irreführend.

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