Markenrecht Aktuell: BPatG Entscheidungen 49/2009

In der 49. Woche 2009 von den Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts veröffentlichte Entscheidungen zum Markenrecht:

Schutzfähigkeit als Marke verneint:

BPatG, Beschluss vom 20.11.2009 – 25 W (pat) 27/09 – „Fanlaib“ u. a. für die Waren und Dienstleistungen „Milchprodukte; Brote, feine Backwaren und Konditorwaren; Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen“

BPatG, Beschluss vom 27.10.2009 – 27 W (pat) 180/09 – „club-ebook.de“ u.a. für die Waren und Dienstleistungen „Druckereierzeugnisse, insbesondere Zeitschriften, Bücher und Broschüren; Vertriebsleistungen auf dem Gebiet elektronischer Veröffentlichungen zu schöngeistigen und Sachthemen, soweit in Klasse 35 enthalten sind; …“

BPatG, Beschluss vom 30.09.2009 – 26 W (pat) 2/09WBM Linkrank u.a. für die Dienstleistungen „Klasse 35: Erstellen von Statistiken, Herausgabe von Statistiken, Pflege von Daten in Computerdatenbanken, Systematisierung von Daten in Computerdatenbanken, Zusammenstellung von Daten in Computerdatenbanken, …“

BPatG, Beschluss vom 22.09.2009 – 24 W (pat) 57/08 – Bildmarke „Parfüm Outlet“ für Waren in den Klassen 3 und 25 sowie Dienstleistungen in Klasse 44

BPatG, Beschluss vom 22.07.2009 – 26 W (pat) 4/08Lotuswäsche für die Dienstleistungen „Klasse 37: Reinigung und Pflege von Kraftfahrzeugen“

BPatG, Beschluss vom 09.07.2009 – 30 W (pat) 8/08 – Wortmarke „SDT“ für die Dienstleistungen der Klasse 44 „Medizinische Dienstleistungen; Dienstleistungen eines Arztes; Dienstleistungen eines medizinischen Labors und Rehabilitationszentrums; Dienstleistungen von Kliniken; Durchführung medizinischer und klinischer Untersuchungen und Operationen; Gesundheitsberatung“.

Schutzfähigkeit als Marke bejaht:

BPatG, Beschluss vom 11.11.2009 – 29 W (pat) 68/07 – „Carcavelos“ für „Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Geräte und Behälter für Haushalt und Küche (nicht aus Edelmetall oder plattiert); Schwämme; Bürsten (mit Ausnahme von Pinseln); Bürstenmachermaterial; Putzzeug; Stahlspäne; rohes oder teilweise bearbeitetes Glas (mit Ausnahme von Bauglas)“.

BPatG, Beschluss vom 02.11.2009 – 27 W (pat) 219/09 – Wortmarke „Echt Kölsche Mädche“ für die Waren „beschriftete Folien nicht für Verpackungszwecke, sowohl Aufkleberfolien aus Kunststoff als auch Aufklebebänder aus Textil; Textilstoffe; Fahnen und Wimpel (nicht aus Papier), Befestigungsbänder (beispielsweise zum Befestigen von Schlüsseln und Ähnlichem) sowohl aus Metall als auch nicht aus Metall; Bekleidungsstücke und Kopfbedeckungen, insbesondere Shirts, Schals, Regenbekleidung, Babybekleidung“

BPatG, Beschluss vom 05.10.2009 – 27 W (pat) 162/09 – Wortmarke „Egon Erwin Kisch-Preis“ für die Dienstleistungen „Erziehung, Ausbildung, Unterhaltung, insbesondere und funk- und Fernsehunterhaltung, Dienstleistungen eines Verlages (ausgenommen Druckarbeiten); Veröffentlichung und Herausgabe von Verlagserzeugnissen in Print- und elektronischer Form mit redaktionellen Inhalten und teilweise werbenden Inhalten im Off- und Online-Betrieb eines Verlagsgeschäftes, soweit in Klasse 41 enthalten; kulturelle Aktivitäten; Veranstaltung von Wettbewerben (Erziehung und Unterhaltung); Organisation und Veranstaltung von Konferenzen, Kongressen, Symposien, Seminaren, Wettbewerben (Erziehung und Unterhaltung) sowie unterhaltenden und kulturellen Veranstaltungen; Veranstaltung und Leitung von Kolloquien; Veranstaltung und Durchführung von Workshops (Ausbildung); Unterhaltung und kulturelle Aktivitäten, insbesondere Preisverleihungen (Unterhaltung)“

BPatG, Beschluss vom 30.09.2009 – 29 W (pat) 76/08 – Wortmarke „Fitte Birne“ u.a. für die Waren und Dienstleistungen „Software zum Gedächtnistraining; magnetische und optische Datenträger, insbesondere Bild- und Tonträger, die Spiele und Lernsowie Anleitungsmaterial zum Thema Gedächtnistraining beinhalten; Lehr- und Unterrichtsapparate; Druckereierzeugnisse aller Art, …“

BPatG, Beschluss vom 23.09.2009 – 26 W (pat) 19/09 – Wortmarke TRUMAN u.a. für Waren der „Klasse 09: Mit Musik oder Hörbüchern, nämlich Kinder-, Kriminal- und Romanhörbüchern, oder elektronischen Katalogen oder Atlanten oder Stadtkarten oder Enzyklopädien oder Presseerzeugnissen, …“

Verwechslungsgefahr verneint:

BPatG, Beschluss vom 27.11.2009 – 26 W (pat) 108/08 – Wortmarke „SEEWEISSE“ ./. „Schneeweiße“

Verwechslungsgefahr bejaht:

BPatG, Beschluss vom 26.11.2009 – 26 W (pat) 80/08WBM weko - fuehlen sie sich wie zu hause ./. WEKO

BPatG, Beschluss vom 17.11.2009 – 33 W (pat) 24/08

Wortmarke „Apotheke proVita“ ./. WBM WBM provitae

BPatG, Beschluss vom 14.10.2009 – 28 W (pat) 71/09 – Wortmarke „SMILLY“ ./. „SMILEY“

BPatG, Beschluss vom 13.10.2009 – 24 W (pat) 40/08 – Wortmarke SANUS ./. SALUS

BPatG, Beschluss vom 30.09.2009 – 28 W (pat) 139/08 – WBM „IONTOMED“ ./. „IONTO-COMED

BPatG, Beschluss vom 18.09.2009 – 27 W (pat) 135/08WBM Dresden ./. WBM Dresden

Sonstige

BPatG, Beschluss vom 28.10.2009 – 28 W (pat) 213/07 – 3D-Marke „Käse in Blütenform III“ Keine Löschung wegen Bösgläubigkeit im Zeitpunkt der Anmeldung

Haben Sie Fragen?

Die Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte ist auf Markenrecht spezialisiert. Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zu Markenschutz, Markenanmeldung und Abmahnungen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 089 666 610 89 oder per E-Mail an info@breuerlehmann.de.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.