Kammergericht Berlin: Keine Verwechslungsgefahr bei Titeln AUTO TEST und test

Das Kammergericht Berlin hat in einem Rechtsstreit zwischen dem Axel Springer Verlag und der Stiftung Warentest zur Frage der Verwendung des Begriffs „Test“ als Titel einer Zeitschrift entschieden.

Die Klage der Stiftung Warentest, die gegen die Verwendung des Titels „Auto Test“ vorgegangen war, wurde abgewiesen. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass zwischen den Titeln „Test“ und „Auto Test“ keine Verwechslungsgefahr zu befürchten ist, da der Begriff „Test“ allein inhaltsbeschreibend ist. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Springer-Anwalt Cornelis Lehment zu der Bedeutung des Urteils:

„Das Urteil ist von grundlegender Bedeutung für alle Fälle, in denen Worte des allgemeinen Sprachgebrauchs monopolisiert werden sollen. Das Kammergericht hat bestätigt, dass die Bezeichnung ‚Test‘, sowohl als Titel als auch als Marke, Schutz praktisch nur gegenüber identischen Titelverwendungen beanspruchen kann.“

Pressemitteilung Axel Springer vom 06.03.2009 (via Markenblog)

Axel Springer Auto Verlag gewinnt Rechtstreit mit Stiftung Warentest
Der monatliche Kaufberater von AUTO BILD darf wieder AUTO TEST heißen

Hamburg (ots) – Kammergericht Berlin: „Keine Verwechslungsgefahr bei Titeln AUTO TEST und ‚test'“/ Revision nicht zugelassen

Der Axel Springer Auto Verlag hat einen jahrelangen Rechtsstreit mit der Stiftung Warentest gewonnen. Die Stiftung Warentest hatte den Axel Springer Auto Verlag 2003 verklagt, weil sie eine Verwechslungsgefahr mit der zur AUTO BILD-Gruppe gehörenden Zeitschrift AUTO TEST und ihrer Zeitschrift „test“ befürchtete. Das Kammergericht Berlin hat nun in der Berufung die Klage in allen Punkten abgewiesen. Zur Urteilsbegründung erklärte das Gericht, dass der Begriff „Test“ Inhalte beschreibt und somit keine Verwechslungsgefahr zwischen den Titeln „test“ und AUTO TEST besteht. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde vom Kammergericht nicht zugelassen. Das Urteil wird innerhalb eines Monats nach Zustellung der Urteilsbegründung rechtskräftig.

Die Stiftung Warentest hatte seit 2003 in mehreren einstweiligen Verfügungsverfahren gegen den Axel Springer Auto Verlag prozessiert und ihn zu mehrfachen Titel- und Logoänderungen für die Zeitschrift gezwungen. Unter anderem wurde der Titel zwischenzeitlich in AUTO TESTS umbenannt. Vor dem Hintergrund des jetzigen Urteils ist jetzt die Rückbenennung des Titels geplant. Außerdem werden mögliche Schadensersatzforderungen geprüft. Die Gerichts- und Anwaltskosten des Verfahrens, das einen Streitwert von fast 2,5 Millionen Euro hatte, sind von der Stiftung Warentest zu tragen. …

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