Apple Abmahnung: Vorsicht bei der Verwendung von iPhone-Bildern

Nach einer Meldung bei macnotes wurde 3Gstore, ein Anbieter simlockfreier iPhones von der Kanzlei CMS Hasche Sigle im Auftrag von Apple kostenpflichtig abgemahnt.

Hintergrund

Grund der Abmahnung war die unerlaubte Verwendung von Bildmaterial auf der Shopseite des 3Gstore, mit dem angebotene iPhones beworben wurden.

Rechtslage

Wieder einmal zeigt sich, dass man Bilder von Dritten nicht ohne weiteres verwenden sollte. Die ansprechende Präsentation der iPhones im Apple-eigenen Online-Shop verleitet den ein oder anderen Anbieter von iPhones dazu, die Bilder für das eigene Angebot zu verwenden. Davon ist strikt abzuraten. Denn Apple hat restriktive Richtlinien zur Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material und Marken.

Bildmaterial ist nach diesen Richtlinien nur freigeben, wenn die Bilder zur redaktionellen Berichterstattung verwendet werden. Nicht erlaubt sind die Verwendung als Werbematerial, etwa in Online-Shops sowie Veränderungen und Modifizierungen an den Bildern. Ausführliche Informationen hierzu finden sich in den Guidelines for Using Apple Trademarks and Copyrights.

Kosten einer Abmahnung

Als Streitwert wurden 50.000 Euro angesetzt. Daraus ergeben sich in der Regel Anwaltskosten in vierstelliger Höhe.

Konsequenzen

Man kann es nicht oft genug wiederholen: Bilderklau im Netz kann teuer werden. Deshalb sollte gerade im kommerziellen Bereich von der Verwendung fremden Bildmaterials Abstand genommen werden. Fragen kostet nichts, und so kann eine Anfrage bezüglich der Nutzung im Online-Shop unter Umständen Erfolg haben. Auf der sicheren Seite ist man in jedem Fall, wenn man die Bilder selbst oder durch einen Fotografen anfertigen lässt.

Haben Sie Fragen?

Die Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte ist auf Markenrecht spezialisiert. Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zu Markenschutz, Markenanmeldung und Abmahnungen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 089 666 610 89 oder per E-Mail an info@breuerlehmann.de.

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