Abmahnung Marke „Autoflirt“ im Auftrag von Autoflirt e.V. durch Leitmann & Braun-Noviello Rechtsanwaltskanzlei

Achtung Abmahnung! Die Rechtsanwaltskanzlei Leitmann & Braun-Noviello aus Heidelberg verschickt im Auftrag von Autoflirt e.V., Roonstr. 20, 20253 Hamburg, Abmahnungen wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen durch die Benutzung des Zeichens „Autoflirt“. Der Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte liegt eine entsprechende Abmahnung vor.

Die Marke „Autoflirt“ ist seit dem 31.03.1994 unter der Registernummer 2066208 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) für Dienstleistungen der Klassen 41 und 45 „Kulturelle Aktivitäten; Vermittlung von Kontakten“ eingetragen (Marke via tmdb). Als Markeninhaber sind Jobst von Korff und T. Niedermaier angegeben.

Mit der Abmahnung wird zur Unterlassung der Benutzung der Marke „Autoflirt“ aufgefordert und eine Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 23.01.2014 gesetzt. Weiter werden Anwaltskosten iHv. 3.161,83 EUR aus einem Gegenstandswert von 150.000 EUR in Rechnung gestellt.

Die Abmahnung erscheint aus mehreren Gründen merkwürdig:

Zunächst ist Autoflirt e.V. nicht Inhaber der abgemahnten Marke. Weiter wird die angebliche Verletzung der Marke nicht näher belegt, angebliche Nachweise, die der Abmahnung beigefügt sein sollen, fehlen. Auch der angesetzte Gegenstandswert von 150.000 EUR ist weit überhöht. Darüber hinaus wird in der beigefügten Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe von völlig überzogenen 25.000 EUR bei einem zukünftigen Verstoss gefordert.

Schließlich scheint es sich um eine Abmahnwelle zu handeln. Rechtsanwalt Strömer teilt auf seiner Internetseite mit, dass nach seinem Kenntnisstand bislang etwa 70 Abmahnungen verschickt wurden (Update vom 15.01.2014). Die Marke „Autoflirt“ ist im Übrigen nicht das erste Mal Gegenstand von dubiosen Abmahnungen. Im Jahr 2005 wurden Abmahnungen von einem „Dachverband Industrieobjekte & Kommunale Sicherheit“ (DIKSi) ausgesprochen (Bericht bei heise.de).

Wir empfehlen daher, sich im Falle einer Abmahnung umgehend beraten zu lassen. Sollten Sie eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung der Marke “Autoflirt” erhalten haben, beachten Sie unbedingt die gesetzte Frist. Gerne steht Ihnen die Kanzlei Breuer Lehmann für eine erste Einschätzung zur Verfügung.

Haben Sie Fragen?

Die Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte ist auf Markenrecht spezialisiert. Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zu Markenschutz, Markenanmeldung und Abmahnungen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 089 666 610 89 oder per E-Mail an info@breuerlehmann.de.

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