Abmahnung aus der Marke „Black Friday“ der Super Union Holdings Ltd

Achtung Abmahnung! Aktuell wird über Abmahnungen aus der Marke „Black Friday“ der Super Union Holdings Ltd. berichtet. Mit der Abmahnung wird gefordert, die Benutzung von „Black Friday“ zu unterlassen, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und die Anwaltskosten der Abmahnung zu erstatten.

Bemerkenswert hoch erscheint die geforderte Vertragsstrafe von 10.000 EUR sowie die Höhe der Anwaltskosten, die aus einem Gegenstandswert von 100.000 EUR berechnet werden.

In einem weiteren Fall wurde die Abmahnung gegen den Betreiber des Portals „black-friday.de“ ausgesprochen. Zusätzlich wurden in diesem Fall auf Betreiben des Abmahners die Facebook- und Twitter-Seite des angeblichen Verletzers gesperrt und die App im Google-Store entfernt (Bericht bei OMR).

Marke „Black Friday“

Das Zeichen „Black Friday“ ist als Wortmarke mit der Registernummer 3020130575741, angemeldet am 30.10.2013 und eingetragen am 20.12.2013 für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 35 und 41 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geschützt. Markeninhaberin ist aktuell die Super Union Holdings Ltd., Wanchai, Hong Kong (Registereintrag beim DPMA). Vertreter sind Hogertz LLP Rechtsanwälte in Berlin.

Die Marke ist für jede Menge Waren und Dienstleistungen geschützt, so in der Klasse 35 u.a. für „Dienstleistungen des Einzelhandels über das Internet in den Bereichen Drogeriewaren, Kosmetikwaren und Haushaltswaren, Brennstoffe und Treibstoffe, Waren des Gesundheitssektors, Maschinen, Werkzeuge und Metallwaren, Bauartikel, Heimwerkerartikel und Gartenartikel, Hobbybedarf und Bastelbedarf, Elektrowaren und Elektronikwaren, Tonträger und Datenträger, sanitäre Anlagen, Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör, Feuerwerkskörper, Uhren und Schmuckwaren, Musikinstrumente, Druckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Büroartikel, Täschnerwaren und Sattlerwaren, Einrichtungswaren und Dekorationswaren, Zelte, Planen, Bekleidungsartikel, Schuhe und Textilwaren, Spielwaren, Sportwaren, Lebensmittel und Getränke, …“

Darüber hinaus ist die Bezeichnung „BLACK FRIDAY SALE“ als Bildmarke beim europäischen Markenamt (EUIPO) mit der Registernummer 014862312, angemeldet am 30.11.2015 für Dienstleistungen der Klasse 35 eingetragen. Inhaberin der Marke ist die Black Friday GmbH in Wien. Vertreter der Marke sind wiederum Hogertz LLP Rechtsanwälte in Berlin. Gegen die Marke wurde Widerspruch eingelegt.

Zum Hintergrund der Bezeichnung „Black Friday“

Der Begriff „Black Friday“ (engl. für Schwarzer Freitag) bezeichnet in den Vereinigten Staaten den Freitag nach Thanksgiving. Da Thanksgiving immer auf den vierten Donnerstag im November fällt, gilt der darauffolgende Black Friday als Start in ein traditionelles Familienwochenende und als Beginn der Weihnachtseinkaufsaison (Quelle: Wikipedia: Black Friday).

Der Begriff „Black Friday“ ist auch in Deutschland verbreitet und wird seit Jahren im Zusammenhang mi Rabattaktionen verwendet (Artikel in der Netzwelt vom 30.11.2007).

Hier stellt sich die Frage, warum das DPMA solche „allgemeinen“ Begriffe wie „Black Friday“ als Marke einträgt. Eine wesentliche Voraussetzung für den Schutz als Marke ist, dass eine Bezeichnung die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht unmittelbar beschreibt. In diesem Fall ist das Markenamt bei der Prüfung im Anmeldeverfahren zu der Auffassung gekommen, dass der Begriff „Black Friday“ im Bereich Werbung und Einzelhandel im Internet schutzfähig ist.

Bei fast 70.000 Markenanmeldungen, die im Jahr beim DPMA beantragt werden, kann es allerdings vorkommen, dass Zeichen eingetragen werden, die nicht schutzfähig sind. Eine Überprüfung der Schutzfähigkeit einer bereits eingetragenen Marke lässt sich durch ein Löschungsverfahren erreichen.

Nutzungsrecht an der Marke „Black Friday“

Auf der Internetseite „blackfridaysale.de“ der Black Friday GmbH findet sich eine Mitteilung vom 11.10.2016, dass die Super Holding Ltd in Hong Kong als Inhaberin Deutschen Marke „Black Friday“ der Black Friday GmbH in Wien die exklusiven Nutzungsrechte eingeräumt hat. Als Nachweis wird ein Screenshot einer „Trade Marke Licence: To Whom it May Concern)“ mit dem folgenden Inhalt abgebildet:

„The undersigned Super Union Holding Ltd. („Licensor“), located at 9 F., CLI Building, 313 Hennessy Central, Wanchai, Hong Kong, China, hereby acknowledges that is has licensed to Black Friday GmbH („Licensee“), located at Mooslackengasse 17, 1190 Wien, Austria, the exklusive and sub-licensable right in and to the following German trademark („Trademark“):
Word Mark Black Friday
File Number 3020130575741
Registration Number 302013057574
Filing Date October 30, 2013
Registration Date December 20, 2013
Owner Super Holding Ltd., 9 F., CLI Building, 313 Hennessy Central, Wanchai, Hong Kong, China

Licensee has the right claim all of Licensor’s rights and to the trademark, including, but not limited to, to claim for cease and desist, disclosure, damages and destruction against third partiers in and out of court.

Berlin, 11th day of October

Markenrechtsverletzung „Black Friday“

Ob die Benutzung der Bezeichnung „Black Friday“ für eine entsprechende Verkaufsveranstaltung und/oder Rabattaktion tatsächlich eine Markenrechtsverletzung darstellt, ist hier angesichts der offenbar verbreiteten Nutzung schon vor der Anmeldung der Deutschen Marke fraglich.

Gegen die Deutsche Marke sind aktuell zwei Anträge auf Löschung (am 07.11.2016 und 10.11.2016) nach § 50 MarkenG (Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse) beim DPMA gestellt (Mitteilung auf muepe.de und von M2L). Ein Löschungsverfahren hat allerdings zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen auf eine erhaltene Abmahnung. Insbesondere kann ein Markeninhaber weiterhin gegen Verletzungen vorgehen, auch wenn die Marke bereits angegriffen ist.

Für Anbieter von Rabattaktionen unter der Bezeichnung „Black Friday“ und/oder Domains mit dem Bestandteil „Black Friday“ besteht daher weiterhin das Risiko, dass der Markeninhaber gegen die Benutzung vorgeht und sie sich gegen eine Abmahnung verteidigen müssen.

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Die Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte ist auf Markenrecht spezialisiert. Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zu Markenschutz, Markenanmeldung und Abmahnungen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 089 666 610 89 oder per E-Mail an info@breuerlehmann.de.