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BPatG: „ZVS Zertifizierter Vorsorge-Spezialist“ Kombination aus Abkürzung und beschreibender Angabe als Marke nicht schutzfähig Beschluss vom 10.01.2012 – 27 W (pat) 114/11

Die Abkürzung einer nicht unterscheidungskräftigen und/oder beschreibenden Angabe ist schutzunfähig, wenn der abgekürzte Langtext ebenfalls in der Marke enthalten ist.

BPatG, Beschluss vom 10.01.2012 – 27 W (pat) 114/11ZVS Zertifizierter Vorsorge-Spezialist
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

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