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LG Hamburg: wachs.de

LG Hamburg, Urteil vom 18.07.2008 – 408 O 274/07
§ 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 MarkenG

Markenverletzung durch Verwendung der Domain „wachs.de“ zur Adressierung eines Internetangebotes, in dessen Rahmen Dritten die Möglichkeit geboten wird, Werbung für Waren und/oder Dienstleistungen zu betreiben.

Es besteht kein Freigabeanspruch hinsichtlich der Domain. Denn die Webseite ist lediglich ein Mittel, die dahinter stehenden Waren bzw. Dienstleistungen anzubieten, nicht aber selbst Ware oder Dienstleistung. Ohne Kenntnis dessen, wofür die Internetanschrift steht, lassen sich weder Feststellungen zu einer Verwechslungsgefahr noch zur Unlauterkeit eines Verhaltens treffen.

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