Der Zeitschriftentitel „Auto Magazin“ weist von Hause aus nur geringe Unterscheidungskraft auf. Bei nur schwacher Kennzeichnungskraft dieses Titels besteht trotz vorhandener Ähnlichkeit der optischen Gestaltung keine Verwechslungsgefahr mit dem Zeitschriftentitel „das neue automobil magazin“.
BGH, Urteil vom 21.06.2001 – I ZR 27/99 – Auto Magazin
MarkenG § 5 Abs. 3, § 15 Abs. 1 und Abs. 2