Schlagwort-Archive: Unternehmensbezeichnung

BGH: Landgut Borsig – Namensschutz für Grundstücksbezeichnung Urteil vom 28.09.2011 – I ZR 188/09

Leitsatz:
Der Eigentümer einer Liegenschaft, die im allgemeinen Sprachgebrauch des maßgeblichen Verkehrs mit dem bürgerlichen Namen einer Familie bezeichnet wird, kann diese Bezeichnung ungeachtet der Zustimmung der Namensträger für die Liegenschaft oder einen damit verbundenen Geschäftsbetrieb (weiter-)verwenden, wenn hierfür ein berechtigtes Interesse besteht.

BGH, Urteil vom 28. September 2011 – I ZR 188/09Landgut Borsig
BGB § 12 Satz 1 Fall 2

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OLG Frankfurt: Unterlassungsanspruch wegen Verwechslungsgefahr nach § 15 MarkenG („Castell“) Urteil vom 27.05.2010 – 6 U 243/08

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 27. Mai 2010 der Berufung der Firma Castel-Frères gegen Fürstlich Castell’sches Domänenamt im Streit um die Verwendung des Zeichens „Castel“ weitgehend stattgegeben. Die maßgebliche Unternehmensbezeichnung „Fürstlich Castell’sches Domänenamt Albrecht Fürst zu Castell-Castell“ weist nach Ansicht des Senats zur angegriffenen Bezeichnung „Castel“ keine hinreichende Ähnlichkeit auf, weshalb die Gefahr von Verwechslungen ausscheidet. Markenrechtliche Ansprüche des Klägers scheiterten an mangelnder Priorität. Die Revision wurde nicht zugelassen.

OLG Frankfurt (6. Zivilsenat), Urteil vom 27.05.2010 – 6 U 243/08Unterlassungsanspruch wegen Verwechslungsgefahr nach § 15 MarkenG („Castell“) (Nichtzulassungsbeschwerde: BGH, Az: I ZR 112/10)
§ 15 MarkenG

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BGH: „mho.de“ – Registrierung eines Domain-Namens vor Benutzungsaufnahme als Unternehmenskennzeichen Urteil vom 09.09.2004 – I ZR 65/02

Grundsätzlich liegt bereits in der durch einen Nichtberechtigten vorgenommenen Registrierung eines Zeichens als Domainname unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain „de“ eine Namensanmaßung und damit eine Verletzung des Namensrechts desjenigen, der ein identisches Zeichen als Unternehmenskennzeichen benutzt. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die Registrierung des Domainnamens einer – für sich genommen rechtlich unbedenklichen – Benutzungsaufnahme als Unternehmenskennzeichen in einer anderen Branche unmittelbar vorausgeht (im Anschluß an BGHZ 149, 191, 199 – shell.de und BGHZ 155, 273, 276 f. – maxem.de)

BGH, Urteil vom 09.09.2004 – I ZR 65/02mho.de
MarkenG §§ 5, 15; BGB § 12

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