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BGH: Angebotsmanipulation und Überwachungspflicht bei Amazon Urteil vom 03.03.2016 – I ZR 140/14

Händler, die auf der Internet-Verkaufsplattform Amazon-Marketplace Produkte zum Verkauf anbieten, trifft eine Überwachungs- und Prüfungspflicht auf mögliche Veränderungen der Produktbeschreibungen ihrer Angebote, die selbstständig von Dritten vorgenommen werden, wenn der Plattformbetreiber derartige Angebotsänderungen zulässt.

BGH, Urteil vom 03.03.2016 – I ZR 140/14Angebotsmanipulation bei Amazon
Norm: § 14 Abs 5 MarkenG

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