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BGH: SUPERgirl Beschluss vom 17.08.2010 – I ZB 59/09

Hat die Markenstelle die Eintragung des angemeldeten Zeichens als Marke wegen Fehlens der Unterscheidungskraft versagt, so liegt kein wesentlicher Verfahrensmangel i.S. von § 70 Abs. 3 Nr. 2 MarkenG vor, wenn die Markenstelle dabei zwar Vorbringen des Anmelders zur Eintragung ähnlicher Zeichen berücksichtigt, aber nicht im Einzelnen Gründe für eine differenzierte Beurteilung angegeben und nicht dargelegt hat, dass sie die Voreintragungen für rechtswidrig halte.

BGH, Beschluss vom 17.08.2010 – I ZB 59/09SUPERgirl
MarkenG § 70 Abs. 3 Nr. 2, § 8 Abs. 2 Nr. 1

BPatG Entscheidungen 27/2009

In der 27. Woche 2009 von den Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts veröffentlichte Entscheidungen zum Markenrecht:

Schutzfähigkeit verneint:

BPatG, Beschluss vom 09.06.2009 – 33 W (pat) 18/08ULTRAGEL für die Waren „Chemische Produkte für industrielle Zwecke, insbesondere Grund-, Roh- und Halbfertigprodukte sowie antimikrobielle Zusätze zur Verarbeitung in Rezepturen für kosmetische Produkte und Präparate, Waschund Reinigungsmittel und Hygieneartikel“ (Klasse 01) Volltext

Verwechslungsgefahr bejaht:

BPatG, Beschluss vom 09.06.2009 – 33 W (pat) 132/01AXSON ./. EXXON Volltext

Verwechslungsgefahr verneint:

BPatG, Beschluss vom 24.06.2009 – 24 W (pat) 78/07 – Wort-Bildmarke Miro Haarkultur ./. Wortmarke Miró Volltext

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