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BPatG: Keine Verwechslungsgefahr zwischen den Wort-/Bildmarken „STRIKE ORIGINAL“ und „STRIKE MAKER“

Die Vergleichsmarken „STRIKE ORIGINAL“ und „STRIKE MAKER“ unterscheiden sich deutlich im Gesamteindruck, und zwar schriftbildlich aufgrund der jeweils unterschiedlichen Bildbestandteile und durch die zusätzlichen Wortbestandteile „ORIGINAL“ in der jüngeren Marke sowie „MAKER“ in der Widerspruchsmarke.

BPatG, Beschluss vom 14.01.2009 – 26 W (pat) 92/07
9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG

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