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BPatG: POLYMAIL – Markenschutz einer Wortkombination Beschluss vom 23.03.2011 – 29 W (pat) 214/10

Der Markenanmeldung „POLYMAIL“ kommt bezüglich der beanspruchten Waren und Dienstleistungen der Klasse 16 und Klasse 35 kein beschreibender Charakter zu und sie ist daher geeignet, dieselben ihrer Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen nach zu kennzeichnen.

BPatG, Beschluss vom 23.03.2011 – 29 W (pat) 214/10POLYMAIL
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

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