Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.07.2008 – 4b O 210/07 –
§ 5 Abs. 1 UWG
Die Werbung mit dem Logo des Europäischen Patentamtes in Verbindung mit der Bildunterschrift „Worlwide Patent“ ist irreführend, solange lediglich eine (offengelegte) Anmeldung eines Patents vorliegt, aber noch kein Patentschutz erteilt wurde.