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Abmahnung aus der Marke „Orthovit“ im Auftrag der Firma Proactil durch Rechtsanwalt van Maele

Achtung Abmahnung! Der Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte liegt eine markenrechtliche Abmahnung durch Herrn Rechtsanwalt Marcel van Maele im Auftrag der Firma Proactil, Inhaber Herr Rene Ottawa e.K. vor. Die Abmahnung richtet sich gegen den Betreiber einer Preisvergleichseite für Medikamente.

Herr Rene Ottawa ist Inhaber der Deutschen Marke Nr. 39743214 „Orthovit“ sowie weiterer Marken mit dem Bestandteil „Orthovit“. In der Abmahnung wird mitgeteilt, dass aus der Marke bereits im Mai 2016 gegen ein Unternehmen wegen Markenverletzung durch die Bezeichnung „Orthofit“ für Nahrungsergänzungsmittel vorgegangen wurde. Das Unternehmen hatte daraufhin eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Gegenstand der vorliegenden Abmahnung ist die Bewerbung der Produkte des abgemahnten Unternehmens auf der Internetseite „…preisvergleich.de“. Daher wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie Erstattung der Anwaltskosten iHv. 1.531,90 EUR (aus einem Gegenstandswert von 50.000 EUR) gefordert.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung enthält neben den in der Abmahnung genannten Kosten des Rechtsanwalts die Verpflichtung zur Erstattung der Kosten eines Patentanwalts.

Bei Erhalt der Abmahnung empfehlen wir sich umgehend beraten zu lassen. Hier ist schon zweifelhaft, ob der Betreiber einer Preisvergleichsseite überhaupt für die vorgeworfene Markenrechtsverletzung haftet. Ebenso, ob die Kosten eines Patentanwalts gefordert werden können. Nach der aktuellen Rechtsprechung sind die außergerichtlichen Kosten eines Patentanwalts nicht zu erstatten, wenn dessen Mitwirkung bei der Abmahnung nicht erforderlich war (BGH, Urteil vom 10.05.2012 – I ZR 70/11 – Kosten des Patentanwalts IV).