Hanseatisches OLG, Urteil vom 22.04.2004 – 3 U 240/01 – Parallelimport
Auskunfts- und Rechnungslegungspflicht nach Markenrechtsverletzung
Hanseatisches OLG, Urteil vom 22.04.2004 – 3 U 240/01 – Parallelimport
Auskunfts- und Rechnungslegungspflicht nach Markenrechtsverletzung
OLG München, Urteil vom 29.09.2005 – 6 U 5492/04 – Bezug von Fertigarzneimitteln aus dem Vereinigten Königreich
Die Verbringung dieses Arzneimittels vom Vereinigten Königreich nach Deutschland ist gemäß § 73 Abs. 3 AMG zulässig. Dort ist nur vorausgesetzt, dass das fragliche Fertigarzneimittel (hier) im Vereinigten Königreich „in Verkehr gebracht werden“ darf.
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.04.2005 – 6 U 111/04 – Gewerbliche Diät- und Ernährungsberatung durch einen Arzt
Ein Arzt, der im Zusammenhang mit seiner ärztlichen Tätigkeit als X-Ernährungsberater fungiert, nutzt im Wettbewerb mit sonstigen Anbietern von Methoden und Mitteln zur Gewichtsreduktion sein Ansehen als Arzt und dieses Verhalten kann den Wettbewerb verfälschen, da der Verkehr mit dem Berufsbild des Arztes eine von kommerziellen Interessen weitgehend unabhängige Tätigkeit zum Wohle des Patienten verbindet.
Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 4.03.2005 – 9 W 655/04 – Wettbewerbsverstoß wegen getarnter Werbung
Die Abgrenzung zwischen erlaubter sachlicher Information und unerlaubter getarnter Werbung i.S.d § 4 Nr. 3 UWG ist vor dem Maßstab des Unterlassungstitels (…) – auch insoweit im Einklang mit den von der Rechtsprechung entwickelten Regeln (…) – insbesondere danach vorzunehmen, ob die Berichterstattung durch einen publizistischen Anlass hinreichend motiviert ist. Dient ein Artikel vorrangig dem Zweck, bestimmte Firmen- oder Markenbezeichnungen namentlich ins Gespräch zu bringen, ohne dass hierfür sachliche Gründe bestimmend sind, spricht viel für eine getarnte Werbung. Im Übrigen kommt es nach den Vorgaben des Urteils an, ob die Aufmachung eines Beitrags sowie Art und Maß der Darstellung auf Vermittlung sachlicher Informationen abzielen oder – unter Missachtung der gebotenen redaktionellen Neutralität – lediglich die Vorzüge eines Produkts oder Unternehmens einseitig herausstellen.
OLG Hamm, Urteil vom 10.02.2005 – 4 U 167/04 – Unlautere Werbung für Nahrungsergänzungsmittel
Bei der Fernsehsendung, in der die beanstandete Aussage gefallen ist, handelte es sich um eine vom Sender R im Fernsehen verbreitete Werbeveranstaltung für das von der Beklagten vertriebene Produkt „T“. Für eine solche Veranstaltung gilt grundsätzlich das Gebot sachlicher und objektiver Verbraucheraufklärung und das Verbot krankheitsbezogener Werbung auch für die Beklagte, wenn sie sich daran beteiligt.
OLG München, Urteil vom 13.01.2005 – 6 U 2773/04 – Heilmittelwerbung im Internet
Das in § 11 Abs. 1 Nr. 1 HWG enthaltene Verbot, wonach außerhalb der Fachkreise für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel u.a. nicht mit Gutachten, Zeugnissen, wissenschaftlichen oder fachlichen Veröffentlichungen sowie mit Hinweisen darauf geworben werden darf, führt nicht zu einer Verpflichtung des Werbenden, seine diesbezüglichen Inhalte im Internet durch eine kontrollierte Passwortvergabe vor dem Zugriff des interessierten Publikums zu schützen. Das durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Recht, für eine Behandlung zu werben, muss bei der Auslegung des in § 11 Abs. 1 Nr. 1 HWG enthaltenen Verbotes berücksichtigt werden.
OLG Köln, Urteil vom 08.12.2006 – 6 U 115/06 (LG Köln)
AMG § 78; AMPsVo § 3 ; HWG § 7 Abs. 1 Nr. 2 a n.F. und 2 b a.F.; UWG § 4 Nr. 11
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 13.4.2006 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 31 O 777/05 – dahin geändert, dass es im Verbotsausspruch anstelle von„ ermäßigte Preise“ einschränkend heißen muss „um Barrabatte ermäßigte Preise“.
Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen, soweit sie nicht übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger zu 7/9 und die Beklagte zu 2/9.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung des Unterlassungsanspruches durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in der gleichen Höhe leistet. Die Sicherheitsleistung beträgt 20.000 Euro.
Die Vollstreckung des Kostenerstattungsanspruchs kann die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheitsleistung beträgt 110% des zu vollstreckenden Betrages.
Die Revision wird nicht zugelassen.
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 28.10.2004 – 6 U 187/03 – Keine unzulässige Werbung bei Arzneidatenbank
Eine elektronische Datenbank mit über 7.000 namentlich gelisteten, z.T. verschreibungspflichtigen, Arzneimitteln, die ohne Zugangsbeschränkung nach Namen und Wirkstoffen durchsucht werden kann, stellt keine heilmittelrechtlich unzulässige Publikumswerbung dar, solange nicht einzelne Arzneimittel werbetypisch herausgehoben sind.
OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 31.07.2006 – 6 U 55/06 – Praxis ist kein „reisemedizinisches Zentrum“
UWG § 5 3-08 O 108/05 – 22. 02. 2006 – UWG § 5
Die Berufung der Beklagten gegen das am 22.2.2006 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt a.M. wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
OLG Köln, Urteil vom 20.01.2006 – 6 U 146/05
BGB § 12, MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
Markenverletzung auch bei einer Weiterleitung (Redirect) einer Domain.