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BPatG: „KIKA“ – Keine Verwechslungsgefahr mit der Marke „Kit Kat“ Beschluss vom 15.11.2010 – 26 W (pat) 140/09

Auch in Anbetracht einer gesteigerten Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke „Kit Kat“ besteht zwischen den Vergleichsmarken „KIKA“ und „Kit Kat“ selbst bei einer Benutzung für identische Waren keine Verwechslungsgefahr, da zwischen den Marken in bildlicher und begrifflicher Hinsicht keine und in klanglicher Hinsicht nur eine sehr entfernte Ähnlichkeit besteht, die für eine Bejahung einer Verwechslungsgefahr auch unter Berücksichtigung der sonstigen Umstände des Einzelfalls nicht ausreicht.

BPatG, Beschluss vom 15.11.2010 – 26 W (pat) 140/09Wortmarke „Kit Kat“ gegen Wort-/Bildmarke „KIKA“
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG

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