Schlagwort-Archive: Kennzeichnungskraft

BGH: Räucherkate

BGH, Urteil vom 16.12.2004 – I ZR 177/02 – Räucherkate (OLG Düsseldorf)
MarkenG § 5 Abs. 2, § 14 Abs. 2 Nr. 2, § 15 Abs. 2 UWG § 3, § 4 Nr. 9 Buchst. a

a) Gebäude werden regelmäßig vom Verkehr nur in ihrer technischen Funktion und ästhetischen Gestaltung und nicht als Hinweis auf die Herkunft von Waren oder Dienstleistungen wahrgenommen. Für eine vom Regelfall abweichende Verkehrsauffassung sind besondere Anhaltspunkte erforderlich.

b) Eine mit Benutzungsaufnahme geschützte besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder Unternehmens i. S. von § 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG muß über Namensfunktion verfügen.

c) Der Schutz des Unternehmenskennzeichens nach § 5 Abs. 2, § 15 Abs. 2 MarkenG setzt eine kennzeichenmäßige Verwendung der kollidierenden Bezeichnung voraus.

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BGH: Kleiner Feigling

BGH, Urteil vom 25.03.2004 – I ZR 289/01Kleiner Feigling
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2, Nr. 3

a) Eine beschreibende Bedeutung des Wortbestandteils „Kleiner“ in der Marke „Kleiner Feigling“ ergibt sich nicht aus dem Umstand, daß mit der Marke gekennzeichnete Spirituosen überwiegend in kleinen Flaschen angeboten werden, weil der Schutz einer Marke von ihrer eingetragenen Gestaltung auszugehen hat.

b) Auch eine hohe Kennzeichnungskraft der Klagemarke, Warenidentität und eine hohe Zeichenähnlichkeit der Kollisionszeichen begründen keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne (Annahme wirtschaftlicher oder organisatorischer Zusammenhänge zwischen den Markeninhabern), wenn die ältere Marke nicht zugleich Unternehmenskennzeichen ist.

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OLG Hamburg: Datschnie

OLG Hamburg, Urteil vom 14.04.2004 – 5 U 112/03
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

1. Ein Begriff, der nicht notwendigerweise Eigenschaften des konkreten Produkts bezeichnet, wird in der Regel kennzeichnend (und nicht rein produktbeschreibend) verwendet, wenn der Hersteller dem Verbraucher diesen Begriff als einzige Möglichkeit zur Bezeichnung und Unterscheidung der Ware von den Produkten anderer Hersteller anbietet. Dies gilt insbesondere dann, wenn dieser Begriff auf dem Etikett drucktechnisch hervorgehoben ist und von dem Hersteller in seinen (nicht für den Endverbraucher bestimmten) Preislisten ebenfalls zur Abgrenzung von ähnlichen Produkten verwendet wird.

2. Bei in Deutschland vertriebenen Waren (hier: Gewürzgurken), die sich in erster Linie an fremdsprachige (hier: russische) Verkehrskreise im Inland richten und die mit ungebräuchlichen (hier: kyrillischen) Schriftzeichen bezeichnet sind, kommt es für die Beurteilung der Kennzeichnungskraft (anders als bei der Zeichenähnlichkeit) auch auf die inländischen deutschsprachigen Verkehrskreise an, wenn die konkreten Produkte auf dem Etikett daneben in erheblichem Umfang deutschsprachige Sachangaben tragen und nach der Art der Ware häufig „auf Sicht“ gekauft werden.

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BGH: „1, 2, 3 im Sauseschritt“ Urteil vom 06.06.2002 – I ZR 108/00

Eine gewisse klangliche Ähnlichkeit zwischen zwei Werktiteln kann eine Verwechslungsgefahr dann nicht begründen, wenn der dem Verkehr ohne weiteres erkennbare Sinngehalt eines der Titel als geflügeltes Wort („1, 2, 3 im Sauseschritt“) von dem anderen Titel („Eins, zwei, drei im Bärenschritt“) abweicht.

BGH, Urteil vom 06.06.2002 – I ZR 108/001, 2, 3 im Sauseschritt
MarkenG § 5 Abs. 3, § 15 Abs. 2

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