OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2008 – I-15 U 176/07 – Gegendarstellungsanspruch bei mehrdeutigen Äusserungen – Quizmaster unterliegt.
§ 11 LandesPresseG NRW
Ein Gegendarstellungsanspruch besteht nur dann, wenn bei mehrdeutigen, sich aus dem Gesamtzusammenhang ergebenden Äußerungen nicht gegendarstellungsfähige Deutungen ausgeschlossen werden können. Eine Gegendarstellung kann daher nur dann erfolgen, wenn sich nur diejenige Deutung, auf die Gegendarstellung erwidern will, als unabweisliche Schlussfolgerung aufdrängt. (Anschluss an Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.12.2007 – 1 BvR 967/05)