Die Wortelemente des als Marke angemeldeten Werbeslogans „Energie mit Ideen“ vermitteln dem angesprochenen Verkehr eine mehrdeutige, interpretationsbedürftige Aussage, die von einer beschreibenden Sachangabe wegführt und auf die Herkunft der solchermaßen gekennzeichneten Waren schließen lässt.
BPatG, Beschluss vom 03.03.2010 – 26 W (pat) 71/09 – Energie mit Ideen
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG