LG Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2008 – 14c O 146/08 – Elena.de
§ 1004 BGB, § 14 Abs. 5 MarkenG
Der Anbieter eines Domain-Parking-Angebots haftet weder als Mittäter noch als Störer für Markenrechtsverletzungen, die Domain-Inhaber durch das Einstellen von Domains begehen.