Schlagwort-Archive: Arzt- und Heilmittelwerbung

KG Berlin: Irreführende Werbung über schlankmachende Wirkung

Kammergericht, Urteil vom 20.05.2005 – 5 U 172/04 – Irreführende Werbung über schlankmachende Wirkung eines Getränkepulvers mit Süßungsmitteln

Da die einzelne Ersatzmahlzeit – auch im Rahmen der Tagesration – für sich genommen keine Gewichtsreduzierung bewirken kann, sondern erst die Einhaltung der Tagesration insgesamt die Möglichkeit einer Gewichtsabnahme eröffnet, darf in der Werbung eine gewichtsverringernde Wirkung nicht allein auf den Verzehr der einzelnen Ersatzmahlzeit (en) bezogen werden, sondern nur auf die Einhaltung der Tagesration insgesamt. Angesichts der Unwägbarkeiten bei einem zusätzlichen Verzehr weiterer Lebensmittel darf die Werbung auch keinen sicheren Erfolg suggerieren, sondern nur die Möglichkeit einer Gewichtsreduzierung aufzeigen.

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LG Düsseldorf: Werbung mit unverständlichen Fachbegriffen

LG Düsseldorf, Urteil vom 24.07.06 – 12 O 66/05

Ein Heilpraktiker darf nicht auf seiner Internetseite mit Bezeichnungen wie „Osteopathie“, „Chirotherapie“, „Dunkelfelddiagnose“, „T.C.M.“, „B.F.D.“, „bioelektrische Funktionsanalyse“, „Kirlianphotographie“, „Dunkelfeld-Mikroskopie“, „Miasmatik“, „craniosacrale“, „Tuina“, „H.O.T.“, „Bioresonanztherapie“ und „NLP“ werben, ohne ihre Bedeutungen allgemeinverständlich zu erklären.

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OLG Naumburg: Apothekeneinkaufsgutschein auf Zuckertüten

OLG Naumburg, Urteil vom 09.06.2006 – 10 U 13/06
UWG §§ 3, 4, 5 Abs. 2 Satz 2

Auch bei einem Preisnachlass, Gutschein- oder sonstigen Rabattsystem von Apotheken ist § 4 UWG zu beachten. Die Apotheke hat die Bedingungen der Inanspruchnahme klar und unmissverständlich herauszustellen. Bei der Frage, ob die Bagatellschwelle gemäß § 3 UWG überschritten ist, kommt es nicht allein auf die Höhe des einzelnen Nachlasses, sondern auf die Gefahr für eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs an.

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BGH: Zahnarztbriefbogen

BGH, Urteil vom 06.04.2006 – I ZR 272/03 – Zahnarztbriefbogen (OLG Düsseldorf)
UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2

Eine Kammer freier Berufe ist befugt, Wettbewerbsverstöße von Kammerangehörigen oder deren Wettbewerbern im Zivilrechtsweg zu verfolgen. Gegen Wettbewerbsverstöße von Kammerangehörigen kann sie in dieser Weise grundsätzlich auch dann vorgehen, wenn sie berechtigt ist, zur Beseitigung berufswidriger Zustände belastende Verwaltungsakte zu erlassen. Vor ihrer Entscheidung hat die Kammer dann allerdings abzuwägen, ob das Vorgehen im Zivilrechtsweg angemessen erscheint und nicht unverhältnismäßig in die Berufsausübungsfreiheit des betroffenen Kammerangehörigen eingreift.

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OLG Frankfurt am Main: Bonus-Taler in Apotheken

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 20.10.2005 – 6 U 201/04 – Family Taler (LG Hanau)
AMPreisV 1; AMPreisV 3; UWG 3; UWG 4 Nr. 11

Mit der Ausgabe so genannter „Family-Taler“ für den Erwerb von verschreibungspflichtigen, preisgebundenen Arzneimitteln verstößt ein Apotheker gegen die ArzneimittelpreisVO, wenn der Kunde dafür im Rahmen eines Prämiensystems einen geldwerten Vorteil erhält.

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OLG Naumburg: Umtauschaktion durch eine Apotheke

OLG Naumburg, Urteil vom 14.07.2006 – 10 U 15/06 – Kostenlose Umtauschaktion durch eine Apotheke –

Allein die (…) geäußerte Bitte an potentielle Kunden, bei Erhalt eines kostenlosen Blutzuckermessgerätes eine Spende an eine nicht benannte Institution oder Person zu leisten, ist (…) wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden.

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OLG Hamburg: Werbung „Ohne Fett“

OLG Hamburg, Urteil vom 12.01.2006 – 3 U 154/05 – Irreführende Werbung durch Angabe „Ohne Fett“

Nimmt der Verbraucher das Produkt aufgrund der falschen Auslobung, ohne Fett zu sein, in die Hand, um dann nach Lektüre der Pflichtangaben festzustellen, dass doch ein geringer Fettanteil enthalten ist, so ist der Irrtum bereits vollendet gewesen, die Aufklärung zu spät erfolgt.

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OLG Naumburg: Werbung für nicht zugelassenes Arzneimittel

OLG Naumburg, Urteil vom 20.01.06 – 10 U 40/05 Hs – Wettbewerbswidrige Werbung für nicht zugelassenes Arzneimittel

Der Einordnung des Mittels Glukokine als Arzneimittel steht auch nicht entgegen, dass es sein Hersteller als Nahrungsergänzungsmittel bezeichnet hat, denn (…) ist dies für die Einordnung eines Mittels als Arzneimittel unbeachtlich. Es mag sein, dass die Bittermelone, deren Konzentrat der einzige Wirkstoff von Glukokine ist, ein Gemüse mit zahlreichen Mineralstoffen und Vitaminen, insbesondere mit viel Eisen und Vitamin C ist. Diese Inhaltsstoffe werden aber von dem durchschnittlich informierten Verbraucher jedenfalls anhand der Packungsaufmachung in keiner Weise wahrgenommen, weil der Hersteller auf diese auch in keiner Weise abstellt.

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OLG Köln: Gutschein bei Rezepteinlösung

OLG Köln, Beschluß vom 20.09.2005 – 6 W 112/05 – Gutschein bei Rezepteinlösung
UWG § 3, § 4 Nr. 1; AMG § 78, i.V.m. der AMPreisV

Die Ausstellung eines Preisgutscheins durch einen Apotheker für preisgebundene Arzneimittel ist wettbewerbswidrig iSd. § 4 Nr. 11 UWG.

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