Schlagwort-Archive: 2003

EuGH: Arthur ./. Arthur et Felicie

EuGH, Urt. v. 20.03.2003 – C-291/00 – Arthur/ Arthur et Felicie (1)

„Marken – Rechtsangleichung – Richtlinie 89/104/EWG – Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a – Begriff des mit der Marke identischen Zeichens – Benutzung des Unterscheidungsmerkmals der Marke unter Ausschluss anderer Bestandteile – Benutzung aller Bestandteile, die die Marke bilden, aber unter Hinzufügung weiterer Elemente“

Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist dahin auszulegen, dass ein Zeichen mit der Marke identisch ist, wenn es ohne Änderung oder Hinzufügung alle Elemente wiedergibt, die die Marke bilden, oder wenn es als Ganzes betrachtet Unterschiede gegenüber der Marke aufweist, die so geringfügig sind, dass sie einem Durchschnittsverbraucher entgehen können.

Weiterlesen

BGH: Kellogg’s ./. Kelly’s

BGH, Urt. v. 28.08.2003 – I ZR 293/00

MarkenG § 26 Abs. 1 und Abs. 3

a) Eine Benutzungshandlung ist nur dann als ernsthaft anzusehen, wenn sie nach Art, Umfang und Dauer dem Zweck des Benutzungszwangs entspricht, die Geltendmachung bloß formaler Markenrechte zu verhindern. Die Anforderungen an Art, Umfang und Dauer der Benutzung sind dabei am Maßstab des jeweils Verkehrsüblichen und wirtschaftlich Angebrachten zu messen.

b) Die Benutzung der Marke in einer Form, die von der Eintragung abweicht, wirkt nach § 26 Abs. 3 MarkenG nur dann rechtserhaltend, wenn die Abweichungen den kennzeichnenden Charakter der Marke nicht verändern. Das ist dann der Fall, wenn der Verkehr das abweichend benutzte Zeichen gerade bei Wahrnehmung der Unterschiede dem Gesamteindruck nach noch mit der eingetragenen Marke gleichsetzt, d. h. in der benutzten Form noch dieselbe Marke sieht.

BGH, Urteil vom 28.08.2003 – I ZR 293/00 – Kellogg’s/Kelly’s
OLG Hamburg

Weiterlesen

BGH: Westie-Kopf

BGH, Beschluss vom 3.07.2003 – I ZB 21/01Westie-Kopf
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1, § 70 Abs. 4

1. Eine aus einer zurückverweisenden Entscheidung des Bundespatentgerichts folgende Bindung des Patentamts an die rechtliche Beurteilung, aus der für das Bundespatentgericht bei erneuter Befassung mit der Sache eine Selbstbindung folgen kann, wirkt nicht gegenüber dem Rechtsbeschwerdegericht.

2. Einer bildlichen Darstellung (hier: Kopf eines Westhighland White Terriers), die vom Verkehr auch als Bestimmungsangabe (hier: Hundefutter) verstanden wird, fehlt für die genannte Ware jegliche Unterscheidungskraft.

Weiterlesen

EuGH: Shield Mark ./. Kist

EuGH, Urteil vom 27. 11. 2003 – C-283/01 – Shield Mark/ Kist

Marken – Angleichung der Rechtsvorschriften – Richtlinie 89/ 104/ EWG – Artikel 2 – Markenfähige Zeichen – Zeichen, die sich grafisch darstellen lassen – Hörzeichen – Darstellung in Notenschrift – Umschreibung in Worten – Lautmalerisches Wort (Onomatopoetikum)

1. Artikel 2 der Ersten Richtlinie 89/ 104/ EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist dahin auszulegen, dass Hörzeichen als Marken anerkannt werden müssen, wenn sie geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden, und sich grafisch darstellen lassen.

2. Artikel 2 der Richtlinie 89/ 104 ist dahin auszulegen, dass ein Zeichen, das als solches nicht visuell wahrnehmbar ist, eine Marke sein kann, sofern es Gegenstand einer grafischen Darstellung, insbesondere mit Hilfe von Figuren, Linien oder Schriftzeichen sein kann, die klar, eindeutig, in sich abgeschlossen, leicht zugänglich, verständlich, dauerhaft und objektiv ist.

Bei einem Hörzeichen sind diese Anforderungen nicht erfüllt, wenn das Zeichen grafisch dargestellt wird mittels einer Beschreibung durch Schriftsprache, etwa durch den Hinweis, dass das Zeichen aus den Noten eines bekannten musikalischen Werkes besteht oder dass es sich um einen Tierlaut handelt, oder mittels eines Onomatopoetikums ohne weitere Erläuterung oder mittels einer Notenfolge ohne weitere Erläuterung. Dagegen sind die genannten Anforderungen erfüllt, wenn das Zeichen durch ein in Takte gegliedertes Notensystem dargestellt wird, das insbesondere einen Notenschlüssel, Noten- und Pausenzeichen, deren Form ihren relativen Wert angeben, und gegebenenfalls Vorzeichen enthält.

Weiterlesen

BGH: Gabelstapler II

MarkenG § 3 Abs. 1 und Abs. 2, § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2, § 32 Abs. 2, § 33 Abs. 1, § 36 Abs. 1 Nr. 1

a) Um den Anforderungen an eine Wiedergabe der Marke i. S. von § 32 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG zu genügen, muß die angemeldete Marke so klar und eindeutig dargestellt sein, daß nachträgliche Änderungen zweifelsfrei ausgeschlossen sind.

b) Durch § 3 Abs. 2 MarkenG soll im öffentlichen Interesse ausgeschlossen werden, daß technische Lösungen oder Eigenschaften einer Ware monopolisiert und daher Mitbewerber aufgrund der Markeneintragung daran gehindert werden können, ihre Waren mit diesen technischen Lösungen oder Eigenschaften zu versehen.

c) Auch wenn die Beurteilung des Schutzhindernisses nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG (Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft) bei dreidimensionalen Marken, die die Form der Ware darstellen, schwieriger sein kann als bei herkömmlichen Markenformen, folgt daraus kein erweitertes Schutzhindernis nach dieser Vorschrift.

BGH, Beschluss vom 20. 11. 2003 – I ZB 15/ 98 – Gabelstapler II
Bundespatentgericht

Weiterlesen

BGH: Euro-Billy-Münzen

BGH, Beschluss vom 20.03.2003 – I ZB 29/01Euro-Billy-Münzen
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 6

Die dekorative Abbildung einer Euro-Münze kann als Geschmacksmuster geschützt sein; Es gibt kein allgemeines Verbot, Zahlungsmittel auf Produkten abzubilden und diese Produkte zu vertreiben.

Weiterlesen

EuGH: Doublemint

EuGH, Urteil vom 23.10.2003 – C-19101 P – Doublemint
Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Absolutes Eintragungshindernis – Unterscheidungskraft – Marken, die ausschließlich aus beschreibenden Zeichen oder Angaben bestehen – Wortverbindung Doublemint

(1) Ein Wortzeichen kann nach Art. 7 I lit. c Verordnung (EG) Nr. 40/94 von der Eintragung als Gemeinschaftsmarke ausgeschlossen werden, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet.

(2) Eine Auslegung von Art. 7 I lit. c Verordnung (EG) Nr. 40/94 dahingehend, dass diese Bestimmung der Eintragung von angemeldeten Marken nur entgegensteht, die für die von ihnen erfassten Waren oder Dienstleistungen oder deren Merkmale ausschließlich beschreibend sind, stellt kein in dieser Vorschrift niedergelegtes Kriterium dar.

Weiterlesen

BGH: Davidoff II

BGH, Urteil vom 30.10.2003 – I ZR 236/97 – Davidoff II
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3

Die Vorschrift des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ist entsprechend anzuwenden, wenn ein mit der bekannten Marke identisches oder ihr ähnliches Zeichen innerhalb des Ähnlichkeitsbereichs der Waren oder Dienstleistungen, für die sie Schutz genießt, benutzt wird.

Weiterlesen

EuGH: Davidoff ./. Gofkid

EuGH, Urteil vom 9. Januar 2003, C-292/00 – Davidoff/Gofkid

Die Artikel 4 Absatz 4 Buchstabe a und 5 Absatz 2 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken sind dahin auszulegen, dass sie den Mitgliedstaaten die Befugnis geben, einen besonderen Schutz einer bekannten eingetragenen Marke vorzusehen, wenn die jüngere Marke oder das jüngere Zeichen mit der eingetragenen Marke identisch oder ihr ähnlich ist und für Waren oder Dienstleistungen benutzt werden soll oder benutzt wird, die mit den Waren oder Dienstleistungen, die von der eingetragenen Marke erfasst werden, identisch oder ihnen ähnlich sind.

Weiterlesen

BGH: Farbmarkenverletzung I

BGH, Urteil vom 04.09.2003, I ZR 23/01 – Farbmarkenverletzung I
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; MarkenG § 4 Nr. 2, § 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2

1. Ein Klageantrag, der auf das Verbot gerichtet ist, eine als Marke geschützte Farbe „als Kennzeichnung“ zu benutzen, ist nicht hinreichend bestimmt.

2. a) Das für den Erwerb einer Benutzungsmarke im Sinne des § 4 Nr. 2 MarkenG notwendige Maß an Verkehrsgeltung eines Zeichens kann nicht in der Weise festgelegt werden, daß einem prozentmäßig bestimmten Anteil der angesprochenen Verkehrskreise bekannt sein müsse, daß das Zeichen für bestimmte Waren oder Dienstleistungen auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen hinweist. Zu berücksichtigen sind vielmehr auch die Umstände des Einzelfalls.

b) Für die Anerkennung einer Benutzungsmarke an einem Zeichen, das in einer Farbe ohne räumliche Begrenzung besteht, ist ein hoher Grad an Verkehrsgeltung zu fordern.

3. Bei einer Farbmarke kann eine Markenidentität nur bei völliger Farbidentität angenommen werden.

4. Das Recht aus einer abstrakten Farbmarke kann durch die Verwendung der Farbe in einer Werbeanzeige nur dann verletzt werden, wenn der Verkehr darin auch unter Berücksichtigung der sonstigen Elemente der Anzeige einen Herkunftshinweis sieht. Je höher der durch Benutzung erworbene Grad der Kennzeichnungskraft der Farbmarke ist, um so eher wird die Verwendung der Farbe in einer Anzeige als Herkunftshinweis verstanden und ihr auch eine selbständig kennzeichnende Funktion beigemessen werden.

Weiterlesen