Oktoberfest-Spezial: Die Oktoberfest Marken

Am 19.9.2009 ab 12 Uhr ist es soweit: Dann heißt es „O’zapft is!“ und das 176. Oktoberfest wird eröffnet. Bis zum 4.10. herrscht dann wieder Feierstimmung auf der Münchner Theresienwiese.

Zeit für ein Themen-Spezial zum Markenschutz für das Oktoberfest.

Die Landeshauptstadt München hat Markenschutz für das Oktoberfest durch Benutzung der
Bezeichnung im geschäftlichen Verkehr seit dem Jahr 1810 (§ 4 Nr. 2 MarkenG).

Darüber hinaus besteht für die Stadt München zusätzlicher Schutz durch beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Marken für die Oktoberfest Logos.

Oktoberfest Logo

Bildmarke „Oktoberfest mit dem Bildbestandteil lachender Bierkrug“ – das Oktoberfest Logo (Registernummer: 30627936)
BM Lachender Bierkrug

Das Oktoberfest-Maskottchen „Wiesn Wastl“ (Registernummer 30057898).
BM Wiesn-Wastl

Markenschutz für die Bezeichnung Oktoberfest-Bier

Das berühmte „Oktoberfestbier“ ist als Marke (Register-Nummer 1040818) in Klasse 32 zugunsten des Vereins Münchener Brauereien geschützt. Diese Marke und damit die Bezeichnung „Oktoberfestbier“ darf deshalb ausschließlich von den Münchner Traditionsbrauereien verwendet werden.

Bildmarke Oktoberfest-Märzen Hacker-Pschorr (Registernummer: 30237816 )
BM Hacker-Pschorr Oktoberfest Maerzen
Hacker-Pschorr Bräu GmbH.

Bildmarke Oktoberfest-Bier Paulaner (Registernummer: 30228660)
BM Paulaner Oktoberfestbier
Paulaner Brauerei GmbH & Co. KG.

Haben Sie Fragen?

Die Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte ist auf Markenrecht spezialisiert. Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zu Markenschutz, Markenanmeldung und Abmahnungen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 089 666 610 89 oder per E-Mail an info@breuerlehmann.de.

Ein Gedanke zu „Oktoberfest-Spezial: Die Oktoberfest Marken

  1. Andersreisender

    Ich bin zufällig in diesen Blog „gestolpert“ und gerade ganz fasziniert, welche Namen und Logos in Zusammenhang mit dem Oktoberfest geschützt sind. Das gibt mir zu denken, dass eigentlich heutzutage fast jedes „Kuhkaff“ und Beisl sein eigenes Oktoberfest veranstaltet. Eigentlich dürften sie den Begriff dafür dann ja nicht verwenden, oder?

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