Markenrecht Aktuell: BPatG Entscheidungen 50/2009
In der 50. Woche 2009 von den Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts veröffentlichte Entscheidungen zum Markenrecht:
Schutzfähigkeit verneint:
BPatG, Beschluss vom 07.12.2009 – 30 W (pat) 67/08 – Wortmarke “Unicum” u.a. für Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Photographien; Schreibwaren; soweit in Klasse 16 enthalten; (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG)
BPatG, Beschluss vom 04.11.2009 – 26 W (pat) 32/09 – Wortmarke “business date” u.a. für Klasse 03: Parfümeriewaren, ätherische Öle, Mittel zur Körper und Schönheitspflege, Haarwässer; Klasse 18: Reise- und Handkoffer; Klasse 25: Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG)
BPatG, Beschluss vom 07.10.2009 – 26 W (pat) 91/08 – Wortmarke “bonusstrom” u.a. in Klasse 35: Dienstleistungen eines Energiemaklers, nämlich Vermittlung und Versorgung von öffentlichen Einrichtungen, Gewerbebetrieben, Kommunen und privaten Haushalten mit Strom; Marketingdienstleistungen; Vermittlung von Stromlieferverträgen; (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG)
BPatG, Beschluss vom 29.09.2009 – 24 W (pat) 77/08 – Wortmarke DAYLITE für die Waren “11: Taschenlampen”
BPatG, Beschluss vom 15.09.2009 – 27 W (pat) 137/08 – Wort-/Bildmarke
u.a. für Chemische Erzeugnisse für gewerbliche Zwecke; Klebstoffe und Klebematerialien für gewerbliche Zwecke; Farben, Firnisse, Lacke; (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG)
BPatG, Beschluss vom 02.07.2009 – 30 W (pat) 6/07 – “living surface” für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 42 und 44, u.a. Software, Computerprogramme; Spielprogramme für Computer; Videospiele als Zusatzgeräte für Fernsehapparate; (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG)
Verwechslungsgefahr verneint:
BPatG, Beschluss vom 02.12.2009 – 25 W (pat) 21/09 – Wortmarke “Pasta Fiesta” für die Waren “Zuckerwaren, Back- und Konditorwaren und nicht medizinische Kaugummi” ./. 1.
“Zuckerwaren, nämlich Lutscher mit Kirschgeschmack und Kaugummifüllung” 2. FIESTA “Zuckerwaren, (nichtmedizinischer) Kaugummi”
BPatG, Beschluss vom 16.11.2009 – 25 W (pat) 38/08 – Wortmarke WhoisPLUS u.a. für Klasse 25: Textilwaren, Bekleidungsstücke, Kopfbedeckungen und Schuhwaren Klasse 35: Vermietung von Werbeflächen, auch im Internet (Bannerexchange); Werbung im Internet für Dritte ./. 1. Wort-/Bildmarke
Klasse 35: Werbung; Dienstleistungen eines Einzelhandelsunternehmens, nämlich eines Discountmarktes, … 2. Wortmarke “plus.eu” Klasse 35: Werbung; Dienstleistungen eines Einzelhandelsunternehmens, nämlich eines Discountmarktes;
BPatG, Beschluss vom 22.09.2009 – 24 W (pat) 63/07 – Wortmarke burda für „Baumaterialien aus Metall; Schlosserwaren und Kleineisenwaren ausschließlich für den Sanitärbereich, Waren aus unedlen Metallen, nämlich Rohrschellen sowie Befestigungsmaterial und Lochbänder; Montageelemente und -systeme aus Metall, nämlich Tragegestelle, Halterungen ausschließlich für den Sanitärbereich, Zargen, Installationssanitärblöcke (bestehend aus einer Stahlkonstruktion mit wasserführenden Installationsleitungen und -armaturen sowie einer fliesenfertigen Oberfläche); Befestigungsvorrichtungen aus Metall für Keramiksanitärkörper, nämlich Montageschienen; Wannenfüße für Bade- und Brausewannen; Luftfilter für die Raumluft; elektronische Regelungs-, Steuerungs- und Überwachungsapparate und -instrumente, insbesondere zur Verwendung in sanitären Anlagen oder Geräten; Möbel, nämlich Möbel und Einbaumöbel für Sanitärräume“ ./. Wortmarke burda für „Nähmaschinen, Strickmaschinen; elektrische Bügeleisen, Bügelautomaten; Garne und Fäden für textile Zwecke; Webstoffe und Textilwaren, soweit in Klasse 24 enthalten, Bett- und Tischdecken; Knöpfe, Hacken, Ösen, Nadeln; Spitzen, Stickereien, Bänder, Schnürbänder” (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG);
hierzu siehe auch BPatG, Beschluss vom 22.09.2009 – 24 W (pat) 24/08 – Wort-/Bildmarke burda ./. burda
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Dennis Breuer ist Rechtsanwalt und Herausgeber von markenmagazin:recht. Gerne stehe ich Ihnen als Ansprechpartner rund um Markenrecht und Markenschutz zur Verfügung. Sie erreichen mich über das Kontaktformular oder per E-Mail.
