Markenrecht Aktuell: BPatG Entscheidungen 41/2009

In der 41. Woche 2009 von den Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts veröffentlichte Entscheidungen zum Markenrecht:

Schutzfähigkeit als Marke bejaht:

BPatG, Beschluss vom 06.07.2009 – 30 W (pat) 121/06 – Marke Rail World nach Einschränkung noch für Klasse 14: Edelsteine; Klasse 16: Papier, Pappe (Karton); Schreibwaren; Büroartikel (ausgenommen Möbel), insbesondere Füllfederhalter, Kugelschreiber und Bleistifte; Klasse 18: Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, soweit in Klasse 18 enthalten; Sonnenschirme und Spazierstöcke; Klasse 21: Geräte und Behälter für Haushalt und Küche (nicht aus Edelmetall oder plattiert), Kämme und Schwämme; Bürsten (mit Ausnahme von Pinseln); Putzzeug; Glaswaren, Porzellan und Steingut (soweit in Klasse 21 enthalten);Klasse 25: Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; Klasse 28: Turn- und Sportartikel, soweit in Klasse 28 enthalten; Klasse 34: Tabak; Raucherartikel; Streichhölzer; Klasse 41. Erziehung; sportliche Aktivitäten.

Schutzfähigkeit als Marke verneint:

BPatG, Beschluss vom 02.10.2009 – 30 W (pat) 78/06„Thüringer Klöße“ Bei der
Angabe „Thüringer Klöße“ handelt es sich um eine Gattungsbezeichnung i. S. d. Art. 3 Abs. 1 VO 2081/92, welche nicht als geschützte geographische Angabe eingetragen werden darf.

BPatG, Beschluss vom 09.07.2009 – 30 W (pat) 14/08Ruheberg für Dienstleistungen der Klasse 45 „Bestattungen, insbesondere Urnenbestattungen in der Natur, und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Bestattungen“.

BPatG, Beschluss vom 30.04.2009 – 30 W (pat) 61/08Chiemgauer Ruhewald für die „Klasse 45“.

Verwechslungsgefahr zwischen den Marken bejaht:

BPatG, Beschluss vom 29.09.2009 – 25 W (pat) 68/08
Wortmarke Cefasan ./. WBM CHEPHASAAR für die Waren „Pharmazeutische Präparate“.

BPatG, Beschluss vom 09.09.2009 – 25 W (pat) 53/09Allergokit ./. Allergovit

BPatG, Beschluss vom 27.08.2009 – 25 W (pat) 1/09asonor ./. Adocor

Verwechslungsgefahr zwischen den Marken verneint:

BPatG, Beschluss vom 09.07.2009 – 30 W (pat) 42/08Orona ./. Dona

Verfahrensrecht

BPatG, Beschluss vom 15.09.2009 – 33 W (pat) 78/07Haus24Widerruf der Beschwerderücknahme

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Die Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte ist auf Markenrecht spezialisiert. Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zu Markenschutz, Markenanmeldung und Abmahnungen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 089 666 610 89 oder per E-Mail an info@breuerlehmann.de.

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