DSDS vs. DSDS-News: Markenrecht und Fanseiten

RTL verteidigt die Superstar-Marke: Die RTL Television GmbH macht ihre Rechte an der Marke DSDS geltend und geht gegen den Betreiber der „Deutschland sucht den Superstar“ Fanseite dsds-news.de vor. Mit einer Abmahnung wird die Abgabe der üblichen strafbewehrten Unterlassungserklärung und Schließung und Übertragung der Domain dsds-news.de gefordert.

Abmahnung von Fanseiten

Im Internet existieren zahlreiche Fanseiten, in denen Fans Ihren Lieblingsstars, -filmen, -serien oder -bands huldigen und sich austauschen. Und nicht selten wird eine Fanseite Opfer einer Abmahnung. Die Abmahnung von dsds-news ist nicht die erste Abmahnung einer Fanseite und wird bestimmt auch nicht die Letzte bleiben. RTL reiht sich vielmehr in die Linie von Warner Bros. gegen Harry Potter-Fanseiten, Endemol gegen Big Brother-Fanseiten und anderen Rechteinhabern ein, die statt auf Kooperation auf Konfrontation gesetzt haben.

Im folgenden sollen die rechtlichen Probleme bei Fanseiten näher beleuchtet werden.

Um das Ergebnis vorwegzunehmen, in den meisten Fällen haben die Betreiber von Fan-Seiten eher schlechte Karten, wenn der Rechteinhaber sich meldet. Denn häufig liegen tatsächlich die Verletzung von Urheberrechten durch unberechtigte Verwendung von Fotos und Videos oder die Verletzung von Markenrechten durch die Verwendung von Logos und Domainnamen vor. Dann ist Schadensbegrenzung empfehlenswert.

In dem aktuellen DSDS-Fall geht RTL in erster Linie aus Markenrecht vor.

Der Hintergrund der RTL-Abmahnung von dsds-news.de

RTL ist Inhaberin der Wortmarke „Deutschland sucht den Superstar“ und zweier Wort-/Bildmarken mit diesem Wortbestandteil sowie der eingetragenen Marke „DSDS“.

Registernummer: 30526460.5
Wortmarke: DSDS
Inhaber: RTL Television GmbH, 50858 Köln
Klassen: 03; 09; 10; 12; 14; 16; 18; 20; 21; 24; 25; 28; 30; 32; 33; 34; 35; 36; 38; 41; 42; 43; 45
Anmeldetag: 04.05.2005

Der Betreiber der Seite dsds-news.de unterhält ein Informationsportal rund um DSDS und schreibt zur Abmahnung:

… Denn nach fast 3 Jahren Duldung des Projekts DSDS-News.de meldet RTL Television jetzt stark verspätet seine Markenrechtsansprüche an UND verlangt die Schließung und Übertragung(!) der Domain. Abgesehen davon, dass die Unterzeichnung der von RTL eingeforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung das Ende dieses Projekt bedeuten wird, will “mein” RTL sich dem Anschein nach auch gleich noch ungerechtfertigter Weise die Domain übertragen lassen.

In einer Stellungnahme erläutert RTL ihren Standpunkt:

„RTL steht 100 Prozent hinter privaten Fanseiten“, teilt der Sprecher von RTL interactive Thomas Bodemer SPIEGEL ONLINE auf Anfrage mit.

Allerdings habe Philipp Klöckner mit dsds-news.de ein stark kommerzielles Angebot geschaffen, das mit einer klassischen Fanseite nichts zu tun habe. Das sei RTL erst kürzlich aufgefallen, erklärt Bodemer. Im Rahmen seiner Festanstellung bei einem bekannten Internet-Serviceportal ist Klöckner mit dem Thema Suchmaschinenoptimierung – Search Engine Optimization (SEO) – betraut. Bei RTL geht man davon aus, dass er auch auf dsds-news.de SEO betreibe. Das unterstreicht für die Kölner offenbar den kommerziellen Charakter der Seite.

Wo RTL die Grenze zieht, ab der eine Fanseite ein kommerzielles Angebot ist, konnte Thomas Bodemer nicht genauer erläutern. „Das wird von Fall zu Fall entschieden. Im vorliegenden Fall ist es offensichtlich, zumal der Betreiber auch schon öffentlich eingeräumt hat, dass er mit der Seite Geld verdient.“

Dies bezieht sich auf ein Interview, das der Betreiber von dsds-news vor zwei Jahren einem Blog gab und das gewisse Widersprüche aufdeckte. Dort gab er zum Beispiel ein monatliches Einkommen im vierstelligen Bereich an. In seinem eigenen Blog äußerte sich der Betreiber zu dem Motiv hinter dsds-news:

Für die meisten, die hier mitlesen wird es kein Geheimnis sein, dass DSDS-News von mir betrieben wird. Weiterhin habe ich schon mehrfach geäußert, dass ich das ganze nicht wirklich als Blog sehe, sondern viel mehr als WP-News-Aggregator. Auch, wenn ich mir der Vergänglichkeit des Zustandes bewusst, bin gab es durch DSDS-News eine Menge Überraschungen und Learnings für mich, die ich gern teilen würde.

Die Ursachen für den Erfolg des Fanportals dsds-news sind naheliegend, wie Stefan Niggemeier in seinem Blog treffend analysiert:

Für den Erfolg von dsds-news.de gibt es zwei Gründe: Den unglaublichen Erfolg der aktuellen Staffel von „Deutschland sucht den Superstar”. Und die unglaubliche Zumutung der dazugehörigen offiziellen Internetseite.

Das beträchtliche Besucherpotential einer gut gemachten Fanwebseite wie dsds-news zeigt sich auch in dieser Grafik (Screenshot via Google Trends), die das ursprüngliche Angebot dsds.de weit abgeschlagen hinter sich lässt. Auf der anderen Seite wird auch deutlich, dass der Besucheransturm nur so lange andauert, wie die aktuelle Staffel von DSDS läuft.

google-trends-dsds-2009

Markenverletzung durch dsds-news.de: Verwechslungsgefahr zu DSDS

Inzwischen hat sich der Betreiber der Seite einen spezialisierten Anwalt genommen, was in solchen Fällen immer zu empfehlen ist und durch den Anwalt mit Schreiben vom 13.03.2009 (PDF) die Abgabe der geforderten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgelehnt.

Damit ein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch besteht, muss RTL – kurz gesagt – darlegen, dass die Besucher der Seite dsds-news die (Fehl-)Vorstellung haben, RTL als Produzentin von DSDS sei auch verantwortlich für die Seite dsds-news.de.

§ 14 MarkenG: Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch

(1) …

(2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr
1. ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießt,
2. ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfaßten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, daß das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird, oder
3. ein mit der Marke identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die nicht denen ähnlich sind, für die die Marke Schutz genießt, wenn es sich bei der Marke um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt.

Das Bestehen eines markenrechtlichen Anspruches nach § 14 MarkenG erfordert ein Handeln im geschäftlichen Verkehr. Entsprechend argumentiert dsds-news auch, dass kein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegen würde.

Die Voraussetzungen unter denen eine Handeln im geschäftlichen Verkehr anzunehmen ist, sind allerdings relativ niedrig zu setzen. So ist regelmäßig ist die Schaltung von Werbung auf einer Internetseite ein Indiz für eine erwerbswirtschaftliche Zielrichtung. Ausnahmen hiervon sind selten. In einem Fall hat das LG München I (Urteil vom 10.10.2007 – 1 HK O 8822/07) dies bei einem Angebot angenommen, bei dem Webdienste in Anspruch genommen wurden, die – gesponsert durch Werbung – kostenfrei angeboten wurden und es sich um einen ansonsten erkennbar privat ausgerichteten Webauftritt handelte.

Ein wackeliges Argument also, da auf der Seite dsds-news erkennbar nicht privat betrieben wurde und über einen längeren Zeitraum Werbung geschaltet war, mit der laut Aussage des Betreibers auch nicht geringe Einnahmen erzielt wurden.

dsds-news

Ob sich an dieser Betrachtung etwas ändert, dadurch dass der Betreiber deutlich darauf hingewiesen hat, dass es sich um eine „inoffizielle fan- und newseite“ handelt und durch das Wort „inoffiziell“ der Internetbenutzer darüber aufgeklärt wird, dass es sich bei diesem Portal nicht um ein vom Sender und Markeninhaber selbst betriebenes Portal, …, handelt, ist fraglich.

Einen in diesem Punkt vergleichbaren Fall hatte der EuGH im Jahr 2002 zu entscheiden und einen solchen Hinweis für nicht relevant gehalten.

Mit einer Klage wollte der englische Klub „Arsenal“ Händlern den Verkauf von inoffiziellen Fanartikeln untersagen. Ein Händler verkaufte seit 1970 in der Umgebung des Stadions dieser Mannschaft Schals mit der Aufschrift „Arsenal“. Ein Plakat am Verkaufsstand wies darauf hin, dass die Waren keine offiziellen Fanartikel des Klubs sind.

Nach der Entscheidung des EuGH ist die kommerzielle Nutzung von Fan-Abzeichen unzulässig, denn: Übt ein Fußballklub, der eine Marke eintragen lässt, eine wirtschaftliche Tätigkeit aus, so kann er verhindern, dass Dritte Zeichen benutzen, die mit der Marke identisch sind, um wirtschaftliche Vorteile zu erzielen. Die Verwertung einer Marke durch einen anderen als den Eigentümer zur Platzierung von Waren und Dienstleistungen auf dem Markt sei eine kommerzielle Nutzung, auch wenn sie als Ausdruck der Zugehörigkeit, der Treue oder der Unterstützung gegenüber dem Markeninhaber aufgefasst wird. (EuGH, Urteil vom 12.11.2002 – C-206/01 – Arsenal FC)

DSDS als bekannte Marke?

In einer aktuellen Entscheidung hat das OLG Köln (Urteil vom 06.02.2009 – 6 U 147/08 -) zudem entschieden, dass die Wortmarke „Deutschland sucht den Superstar“ derzeit als bekannte Marke anzusehen ist.

Die Wortmarke der Klägerin “Deutschland sucht den Superstar” sowie ihre Wort-/Bildmarken mit gleichlautendem Textbestandteil waren zum Zeitpunkt der Zeichengegenüberstellung bekannt im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG. Es ist allgemein geläufig und daher offenkundig im Sinne des § 291 ZPO, dass die Fernsehsendung und die dort verwendeten Marken der Klägerin Gegenstand intensiver Berichterstattung nicht nur in dem von der Klägerin betriebenen Fernsehsender, sondern einem breiten Medienspektrum waren und weiten Teilen der Öffentlichkeit daher auch dann gegenwärtig waren, wenn diese die fragliche Fernsehsendung nicht verfolgt haben.

Wenn man diese Bekanntheit auch für die Abkürzung DSDS annimmt, erweitert sich der Schutzumfang der Marke über den den Fall der Verwechslungsgefahr hinaus dahin, dass die Marke gegen Rufausbeutung verteidigt werden kann. Die Ausnutzung der Unterscheidungskraft der bekannten Marke eines Dritten ist grundsätzlich unlauter (BGH, GRUR 2005, 583, 584 – Lila Postkarte).

Man sieht also, dass der Spielraum für Fan-Seiten relativ klein werden kann, wenn die Seite dem Markeninhaber nicht gefällt.

Allerdings gibt es auch Argumente, die zugunsten von dsds-news sprechen.

Zulässige Berichterstattung in kommerziellem Umfeld

Hierzu nimmt ein Urteil des Landgerichts München (LG München I, Urteil vom 7.6.2001 – 17 HKO 19683/00 – Big-Brother-Ticker) Stellung, in dem es um einen nicht lizensierten Big-Brother-Informationsdienst ging:

Die Klägerin kann nicht sämtliche Aktivitäten im Zusammenhang mit der von ihr produzierten Sendung Big Brother für sich monopolisieren, soweit diese auch kommerzielle Nebenaspekte haben mögen. Vielmehr liegt es in der Natur der Sache, dass außerhalb sonderrechtlich geschützter Bereiche wie Marken- und Urheberrechts-Merchandising auch bei Fernsehsendungen, die öffentliches Aufsehen erregen, geschäftliche Aktivitäten durch Dritte entwickelt werden. Dies ist insbesondere im Zusammenhang mit Informationsleistungen zulässig.

In einem weiteren Urteil, diesmal des OLG Düsseldorfs (Urteil vom 6. 5. 2003 – 20 U 196/02), konnte sich Porsche nicht mit einem Verbot gegen den Titel Porsche SCENELIVE einer Zeitschrift durchsetzen. Das Gericht sah in der Verwendung des Titels eine nach § 23 MarkenG erlaubt Nutzung und lehnte auch eine Rufausbeutung ab.

Das Gericht argumentierte, dass je bekannter eine Automarke, je besser ihr Ruf ist, um so größer ist ihre Fan-Gemeinde, und um so mehr Leser kann eine Zeitschrift ansprechen, wenn sie sich mit dieser Automarke beschäftigt. Daraus ergibt sich ohne weiteres die Notwendigkeit, die Automarke im Zeitschriftentitel blickfangmäßig zu verwenden, weil anders der in Frage kommende Leserkreis auf den Inhalt der Zeitschrift nicht in angemessener Weise hingewiesen werden kann, insbesondere dann, wenn die Zeitschrift bei der Auslage am Kiosk nicht „untergehen“ soll.

Kein Anspruch auf Übertragung der Domain dsds-news.de

RTL fordert in der Abmahnung schließlich die Übertragung der Domain dsds-news.de. Mit dieser Forderung schießt RTL etwas über das Ziel hinaus. Denn auch wenn die Unterlassung der Nutzung der Domain dsds-news gerechtfertigt sein könnte, soweit die Nutzung in den Schutzbereich der Marke DSDS fällt, kann im Normalfall nicht die Freigabe der Domain verlangt werden.

Denn eine Freigabeerklärung wäre gleichbedeutend mit einem „Schlechthin-Verbot des Domain-Namens“ ohne Rücksicht darauf, was sich hinter der unter dieser Anschrift erreichbaren Webseite verbirgt.

Im Ergebnis führt dies zu einer gewissen Pattsituation. Der Markeninhaber hat keinen Anspruch auf die Domain, der Domaininhaber ist aber auch in der Nutzung der Domain eingeschränkt.

Ausblick

Bei näherer Betrachtung zeigt sich, dass der Fall dsds-news nicht – wie oft geschrie(be)n wird – auf die Konstellation „böser“ Markeninhaber gegen das idealistische Fan-Projekt reduzieren lässt. Der Betreiber der Seite verfolgte offen eine starke Kommerzialisierung der Seite dsds-news.de und zielte darauf ab, von dem Hype um DSDS zu profitieren. Das RTL hier irgendwann reagieren würde, überrascht daher nicht. Der Betreiber der Seite hat die Verletzung von Markenrechten wohl mehr oder weniger bewusst in Kauf genommen und darauf vertraut, dass RTL die Fanseite duldet.

Das öffentliche Echo auf die Abmahnung war eindeutig:
RTL stampft Fanblog ein,
RTL will sich DSDS-News.de holen,
RTL mahnt dsds-news.de wegen zu guter Google-Positionen ab,
RTL vs. DSDS-news.de : Blutgrätsche von hinten,
RTL Abmahnung gegen DSDS-News,
DSDS News: RTL Fanseite bitte nur ohne SEO, Der SEO und die DSDS-Abmahnung: RTL schielt auf optimierte Seite,
RTL will sich Fanseite DSDS-News.de schnappen
.

Und die Reaktionen zeigen, dass es auf Seiten der Rechteinhaber oft an einer Kommunikationsstrategie zum Umgang mit Fanseiten fehlt oder diese zumindest nicht sichtbar wird. Wie so oft macht der Ton die Musik.

Mit der Zurückweisung der Abmahnung ist nun die erste Runde im Kampf zwischen DSDS und dsds-news eingeläutet. Die weitere Entwicklung bleibt spannend.

Haben Sie Fragen?

Die Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte ist auf Markenrecht spezialisiert. Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zu Markenschutz, Markenanmeldung und Abmahnungen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 089 666 610 89 oder per E-Mail an info@breuerlehmann.de.

7 Gedanken zu „DSDS vs. DSDS-News: Markenrecht und Fanseiten

  1. David

    schön das sich dem thema auch mal jemand mit juristischem fachwissen annimmt.
    was mir bei dem post fehlt ist eine eigene einschätzung, bzw. abschätzung wie die sache wohl vor gericht am ehesten ausgehen wird.
    und eine sache fände ich auch noch spannend. wenn man die seite auf eine andere domain umzieht (natürlich ohne dsds, o.ä.) und einfach die komplette alte domain mit 301 weiterleitet wäre das juristisch gleichbedeutend mit der weiteren nutzung der adresse, oder nicht?
    so könnte der phillip klöckner den trust und die backlinks der alten adresse auf eine neue umleiten und würde, je nachdem wie schnell google ist und wie lange ein verfahren dauern würde, schon bald wieder auf der alten position zu finden sein.

    außerdem was die interviews auf den blogs angeht und das ableiten, dass er als seo damit reine gewinnabsichten hat…
    wie man lesen konnte scheinen die juristen/leute bei rtl kaum ahung von seo zu haben.
    das beste seo ist ein super inhalt (freiwillige verlinkung) und dazu eine sauber und strukturiert aufgesetzte seite.
    die positionen bei google hat die seite sicher fast ausschließlich dem guten content zu verdanken.
    ich glaube kaum das er da viel geld in die hand genommen hat und links gekauft hat, oder massenhaft künstlich links aufgebaut hat.
    da gibts andere bereiche mit wesentlich besseren gewinnaussichten.
    das von mir zum thema fan versus seo.

  2. RA Dennis Breuer Beitragsautor

    @Alper: Danke. Das freut mich.

    @David: Wie ein Gerichtsverfahren ausgeht hängt sehr vom Einzelfall ab. In vergleichbaren Fällen sind die Erfolgschancen des Markeninhabers aber nicht schlecht.

    In diesem Fall wäre es bestimmt für die Beteiligten empfehlenswert, sich außergerichtlich zu einigen und vielleicht noch eine Win-Win-Situation zu schaffen. Denn ob ein Sieg vor Gericht für RTL die zu erwartende negative PR wert ist… das sollte zumindest eine Überlegung wert sein.

    Die bloße Weiterleitung der Domain ändert m.E. nichts an der Markenverletzung. Was den Erfolg einer Seite bei Google und SEO angeht stimme ich Ihnen zu.

  3. Volker Lehmann

    sehr schön recherchiert und aufbereitet, herr kollege!

    meines erachtens ist es RTL aber egal wg PR oder so. big brother hat sich damals auch mit der dampfwalze durchs fanlager geklagt und meines wissens zumindest deswegen kein einbruch bei den fanzahlen gehabt. insofern wird RTL auch hier nicht vor klage und vollstreckung etc zurückschrecken. andere lösung wäre sicherlich, das know how von dsds news zu kaufen, anstatt es zu zerstören!

    aloha

    volker

  4. Pingback: Die rechtliche Bewertung von Markenrecht und Fanseiten | Rechtmedial - von Rechtsanwalt Marian Härtel

  5. sigmund

    Eine Anmerkung bzgl. der Grafik aus Google Trends:
    dsds.de ist (wie auch deutschlandsuchtdensuperstar.de, dsds-2009.de, usw.) eine Weiterleitung auf http://www.rtl.de/tv/superstar.php.

    Daher werden die Besucherströme, die bei RTL landen, in der Grafik oben falsch dargestellt. Das tatsächliche Volumen dürfte um ein Vielfaches höher liegen, was den Traffic der Fanseiten relativiert.

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