Archiv der Kategorie: Werbung und Wettbewerb

Urteilsdatenbank Wettbewerbsrecht.

OLG Schleswig: Urteilsweitergabe durch Mitbewerber an Geschäftskunden

OLG Schleswig, Urteil vom 31.01.2008 – 5 U 96/07

Leitsätze

1. Überlässt ein Mitbewerber Dritten den Text eines Urteils, aus dem sich Hinweise auf das geschäftliche Handeln eines Konkurrenten ergeben, ist dies zulässig, wenn der Wettbewerber dafür einen hinreichenden Anlass besitzt und sich sein Vorgehen nach Art und Maß im Rahmen des Erforderlichen hält.

2. Wer aktiv im Wirtschaftsleben handelt und sich im Rahmen dieses Handelns der Kritik von Mitbewerbern durch wahrheitsgemäße Angaben über sein geschäftliches Verhalten ausgesetzt sieht, kann sich dagegen nicht auf die wesentlich strengeren Grundsätze berufen, die die Rechtsprechung für den Schutz der Intim- und Privatsphäre entwickelt hat.

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BGH: Kosten eines Abwehrschreibens

BGH, Beschluss vom 06.12.2007 – I ZB 16/07Kosten eines Abwehrschreibens (OLG Stuttgart)
ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1

Die dem Beklagten durch ein vorgerichtliches Abwehrschreiben entstandenen Kosten stellen, soweit sie auf die Verfahrensgebühr nicht anrechenbar sind, keine notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung i.S. des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO dar.

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OLG Köln: „26 % auf alles!“

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 15.02.2008 – 6 U 140/07
§ 8 Abs. 1, §§ 5, 3 UWG

Leitsatz:

Bei einer Werbung mit einem Rabatt ist sowohl für die Eigenpreisgegenüberstellung als auch die Werbung mit einer Preissenkung gleichermaßen zu fordern, dass der unrabattierte Preis zeitnahe vor der Aktion verlangt wurde. Andernfalls besteht die Gefahr der Irreführung, denn bei einer Werbung mit einer Rabattgewährung geht der Verbraucher davon aus, dass ihm mit dieser Aktion ein gegenüber der vorherigen Situation vorteilhaftes Angebot gemacht wird.

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BGH: Treuebonus

BGH, Beschluss vom 30.01.2008 – I ZB 8/07 – Treuebonus (OLG München)
GVG § 13; SGG § 51 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1

Ein Streit über die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Sonderzahlungen eines Apothekers an privat und gesetzlich Krankenversicherte bei Einlösung von Rezepten (hier: Bonus in Höhe der Hälfte der gesetzlichen Zuzahlung bei gesetzlich Krankenversicherten bzw. 3 € bei privat Krankenversicherten) betrifft keine Angelegenheit der gesetzlichen Krankenversicherung i.S. von § 51 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 SGG, sondern eine Streitigkeit, für die der Rechtsweg zu den Zivilgerichten nach § 13 GVG eröffnet ist.

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BGH: Saugeinlagen

BGH, Urteil vom 20.09.2007 – I ZR 171/04 – Saugeinlagen (OLG Düsseldorf)
UWG §§ 3, 5, 6 Abs. 1 und 2 Nr. 5

a) Ob in einem Werbevergleich enthaltene Aussagen eine pauschale Abwertung des fremden Erzeugnisses enthalten, ist nicht anhand einer isolierten Betrachtung der einzelnen Erklärungen, sondern aufgrund des Gesamtzusammenhangs der Angaben zu beurteilen.

b) Die Herabsetzung von Produkten in einem Werbevergleich durch eine abträgliche Wortwahl und die irreführende Darstellung von Gefahren der Produkte wegen Verstoßes gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften sind auch bei einem identischen Klageantrag unterschiedliche Streitgegenstände.

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OLG München: JUVE Anwalts-Ranglisten

OLG München, Urteil vom 27.03.2003 – 29 U 4292/00 – JUVE Anwalts-Ranglisten

Das Veröffentlichen eines Kanzleirankings in einem Magazin, das auf umfangreichen Recherchen und Umfragen beruht, ist trotz der darin auch enthaltenen vergleichenden Werbung vom Grundsatz der Meinungsfreiheit und Pressefreiheit erfasst. Die Regeln der vergleichenden Werbung wurden in diesem Fall nicht verletzt.

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BVerfG: Veröffentlichung von Anwalts-Ranglisten

BVerfG, Beschluss vom 07.11.2002 – 1 BvR 580/02

Das angegriffene Unterlassungsgebot verletzt die Bf in ihrem Grundrecht auf Meinungsfreiheit.

a) Die untersagten Ranglisten enthalten abweichend von der Ansicht des Oberlandesgerichts nicht Tatsachen, sondern wertende Äußerungen über die Leistungen der aufgeführten Kanzleien. Die Einordnung einer Äußerung als Werturteil oder als Tatsachenbehauptung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für die rechtliche Beurteilung von weichenstellender Bedeutung. Werturteile sind grundsätzlich frei; sie können nur unter besonderen Umständen beschränkt werden.

b) Die bisherigen Ausführungen der Gerichte reichen nicht für die Feststellung, dass die Ranglisten ein in § 1 UWG geschütztes Rechtsgut gefährden, dessen Schutz Vorrang vor der Freiheit der Meinungsäußerung hat. Schutzgut des § 1 UWG ist insbesondere der Leistungswettbewerb. Hier geht es um den Wettbewerb zwischen Rechtsanwälten. Die Ranglisten betreffen Transparenz und Offenheit des Anwaltsmarktes. Durch Beschränkung auf verhältnismäßig wenige Kanzleien, insbesondere auf Großkanzleien, geben sie diesen einen Wettbewerbsvorsprung; auch werden neu gegründete Kanzleien allenfalls mit erheblicher zeitlicher Verzögerung einbezogen.

Indem das Oberlandesgericht allein auf die wettbewerbsrechtliche Fallgruppe der „getarnten Werbung“ abhebt, lässt es Bedeutung und Tragweite von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG außer Acht. Die Fallgruppe ist in hohem Maße auf wertende Einschätzungen und Prognosen angewiesen. Daher muss zusätzlich im konkreten Fall festgestellt werden, ob das von § 1 UWG geschützte Rechtsgut gefährdet ist. Hieran fehlt es. Das Oberlandesgericht ist insbesondere nicht auf die Frage eingegangen, ob etwa die Werbewirkung journalistischer Beiträge dem Leistungswettbewerb
in der Anwaltschaft zuwiderlaufe, ob die angesprochenen Kreise die im Handbuch dargelegten Bewertungsgrundlagen nicht selbst zu werten wüssten oder ob der Verlag in sittenwidriger Weise auf die Aufgabe von Inseraten hingewirkt habe.

c) Sollte schließlich eine hinreichende Gefährdung des Schutzgutes festgestellt werden, fehlt es an tragfähigen Erwägungen zur Verhältnismäßigkeit des Unterlassungsgebots. Möglicherweise reichen klarstellende Hinweise auf die Quellen der Ranglisten zur Abwehr einer solchen Gefährdung aus. Unter diesem Gesichtspunkt sind bei der Neuverhandlung der Sache auch die für die 5. Auflage angekündigten zusätzlichen Erläuterungen zu prüfen.

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OLG Hamm: Veröffentlichung ungeschwärzter Gerichtsentscheidungen

OLG Hamm, Urteil vom 11.12.2007 – 4 U 132/07
§§ 823 I, 1004 BGB

Die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen im Internet unter voller Nennung der anwaltlichen Parteivertreter verletzt die betroffenen Rechtsanwälte weder in ihrem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, noch in ihrem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

Eine erhebliche Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechte liegt auch dann nicht vor, wenn mit der Veröffentlichung der verloren gegangenen Verfahren und des Rücknahmeschriftsatzes die Anwälte in ein schlechtes Licht gerückt werden könnten, weil es sich zweifelsohne insbesondere gegenüber potentiellen Mandanten günstiger darstellt, wenn gewonnene Prozesse publik gemacht werden, und umgekehrt negative Ergebnisse jedenfalls unreflektiert auf die Beurteilung auch der Leistungen der Anwälte durchschlagen könnten.

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OLG Stuttgart: Nahrungsergänzungsmittel mit Enzym Laktase

OLG Stuttgart, Urteil vom 14.2.2008 – 2 U 81/07
§ 2 I Nr. 3 AMG

Leitsätze

1. Ein pulverförmiges, in Kapselform vertriebenes Mittel, das im Wesentlichen aus dem Enzym Laktase besteht und zur Überwindung von Laktose-(Milchzucker-)Intoleranz entweder beim Verzehr laktosehaltiger Speisen eingenommen oder zuvor in diese eingebracht werden soll, ist kein zulassungspflichtiges Arzneimittel i.S.d. § 2 I Nr. 3 AMG in der durch die RL 2001/83 EG i.d.F. der RL 2004/27 EG gebotenen Auslegung.

2. Diesem Mittel fehlt es an der seit der Vollharmonisierung des Arzneimittelbegriffs (von der spätestens seit 30.10.2005 auszugehen ist, vgl. BGH GRUR 2006, 513, 516 f, TZ 33 – Arzneimittelwerbung im Internet) notwendigen Voraussetzung zur Einstufung als Funktionsarzneimittel gem. Art. 1 Nr. 2 b der RL 2001/83 EG. Denn nicht die physiologische Funkton des Körpers (Verdauung) wird beeinflusst etc., sondern der Zustand der zu verdauenden Nahrung.

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OLG Stuttgart: Spezialist für Mietrecht

Leitsätze

Die in Werbung verwendete Bezeichnung eines Rechtsanwaltes als „Spezialist für Mietrecht“ verstößt gegen §§ 7 I 2 BORA i.V.m. 4 Nr.11 UWG, wenn der Rechtsanwalt nicht nachweisen kann, dass er – der dadurch ausgelösten Verkehrserwartung entsprechend – im Mietrecht über den Durchschnitt weit übersteigende Kenntnisse verfügt und in erheblichem Umfang tätig gewesen ist.

Bei gleichem Defizit ist die genannte Bezeichnung auch irreführend i.S.d. § 7 II BORA und der §§ 3, 5 UWG.

OLG Stuttgart, Urteil vom 24.01.2008 – 2 U 91/07Spezialist für Mietrecht
§ 7 BORA, §§ 3, 5 UWG

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