Archiv der Kategorie: Werbung und Wettbewerb

Urteilsdatenbank Wettbewerbsrecht.

OLG Naumburg: Umtauschaktion durch eine Apotheke

OLG Naumburg, Urteil vom 14.07.2006 – 10 U 15/06 – Kostenlose Umtauschaktion durch eine Apotheke –

Allein die (…) geäußerte Bitte an potentielle Kunden, bei Erhalt eines kostenlosen Blutzuckermessgerätes eine Spende an eine nicht benannte Institution oder Person zu leisten, ist (…) wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden.

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OLG Hamburg: Werbung „Ohne Fett“

OLG Hamburg, Urteil vom 12.01.2006 – 3 U 154/05 – Irreführende Werbung durch Angabe „Ohne Fett“

Nimmt der Verbraucher das Produkt aufgrund der falschen Auslobung, ohne Fett zu sein, in die Hand, um dann nach Lektüre der Pflichtangaben festzustellen, dass doch ein geringer Fettanteil enthalten ist, so ist der Irrtum bereits vollendet gewesen, die Aufklärung zu spät erfolgt.

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OLG Naumburg: Werbung für nicht zugelassenes Arzneimittel

OLG Naumburg, Urteil vom 20.01.06 – 10 U 40/05 Hs – Wettbewerbswidrige Werbung für nicht zugelassenes Arzneimittel

Der Einordnung des Mittels Glukokine als Arzneimittel steht auch nicht entgegen, dass es sein Hersteller als Nahrungsergänzungsmittel bezeichnet hat, denn (…) ist dies für die Einordnung eines Mittels als Arzneimittel unbeachtlich. Es mag sein, dass die Bittermelone, deren Konzentrat der einzige Wirkstoff von Glukokine ist, ein Gemüse mit zahlreichen Mineralstoffen und Vitaminen, insbesondere mit viel Eisen und Vitamin C ist. Diese Inhaltsstoffe werden aber von dem durchschnittlich informierten Verbraucher jedenfalls anhand der Packungsaufmachung in keiner Weise wahrgenommen, weil der Hersteller auf diese auch in keiner Weise abstellt.

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BGH: Ansprechen in der Öffentlichkeit II

BGH, Urteil vom 09.09.2004 – I ZR 93/02 – Ansprechen in der Öffentlichkeit II (OLG Frankfurt a. M.)
UWG § 7 Abs. 1

Die gezielte Direktansprache von Passanten an öffentlichen Orten zu Werbezwecken ist grundsätzlich eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 1 UWG, wenn der Werbende für den Angesprochenen nicht als solcher eindeutig erkennbar ist.

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BGH: Ansprechen in der Öffentlichkeit

BGH, Urteil vom 01.04.2004 – I ZR 227/01 – Ansprechen in der Öffentlichkeit (OLG Köln)
UWG § 1

Das gezielte individuelle Ansprechen von Passanten im öffentlichen Verkehrsraum zu Werbezwecken stellt sich grundsätzlich, insbesondere wenn der Werbende als solcher nicht erkennbar ist, als wettbewerbswidrig dar.

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BGH: Geltendmachung der Abmahnkosten

BGH, Beschluss vom 20.10.2005 – I ZB 21/05 – Geltendmachung der Abmahnkosten (OLG Hamburg)
ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1

Die auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens nach der Vorbemerkung 3 Abs. 4 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG nicht anrechenbare Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 dieser Anlage für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zählt nicht zu den Kosten des Rechtsstreits i. S. des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO und kann nicht im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103, 104 ZPO, § 11 Abs. 1 Satz 1 RVG festgesetzt werden.

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OLG Köln: Gutschein bei Rezepteinlösung

OLG Köln, Beschluß vom 20.09.2005 – 6 W 112/05 – Gutschein bei Rezepteinlösung
UWG § 3, § 4 Nr. 1; AMG § 78, i.V.m. der AMPreisV

Die Ausstellung eines Preisgutscheins durch einen Apotheker für preisgebundene Arzneimittel ist wettbewerbswidrig iSd. § 4 Nr. 11 UWG.

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BGH: Unberechtigte Abmahnung

BGH, Beschluss vom 06.10.2005 – I ZB 37/05 – Unberechtigte Abmahnung (OLG Brandenburg)
ZPO § 269 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2

Die Regelung in § 269 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 ZPO, wonach sich die Kostentragungspflicht bei einer vor Zustellung zurückgenommenen Klage unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen bestimmt, benachteiligt die beklagte Partei nicht in einer gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4 GG verstoßenden Weise.

Eine Kostenentscheidung zugunsten des Klägers scheidet nicht deshalb aus, weil er als abgemahnter Mitbewerber negative Feststellungsklage erhoben hat, ohne den Abmahnenden zuvor auf dessen fehlende Berechtigung hingewiesen zu haben; es besteht keine Obliegenheit des zu Unrecht Abgemahnten, eine Gegenabmahnung auszusprechen.

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BGH: Konsumentenbefragung

BGH, Beschluss vom 21.07.2005 – I ZR 94/02 – Konsumentenbefragung (OLG Frankfurt am Main)
HumanarzneimittelRL – Richtlinie 2001/83/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (ABl. EG Nr. L 311 v. 28. 11. 2001, S. 67 ff.); HeilmittelwerbeG § 11 Abs. 1 Nr. 11, 13

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden zur Auslegung der Richtlinie 2001/83/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (ABl. EG Nr. L 311 v. 28. 11. 2001, S. 67 ff.) in der durch die Richtlinie 2004/27/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/ EG (ABl. Nr. L 136 v. 30. 4. 2004, S. 34 ff.) geltenden Fassung und der Richtlinie 92/28/ EWG des Rates vom 31. März 1992 über die Werbung für Humanarzneimittel (ABl. Nr. L 113 v. 30. 4. 1992, S. 13) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Setzen die Vorschriften der Richtlinie 2001/83/ EG, welche die Bezugnahme auf Äußerungen fachunkundiger Dritter und die Werbung mit Auslosungen betreffen, nicht nur einen Mindest-, sondern einen abschließenden Höchststandard für die Verbote der Öffentlichkeitswerbung für Arzneimittel?

2. Im Falle der Bejahung von Frage 1:

a) Liegt eine mißbräuchliche oder irreführende Bezugnahme auf eine „Genesungsbescheinigung“ i. S. des Art. 90 lit. j der Richtlinie 2001/83/ EG vor, wenn der Werbende das Ergebnis einer Umfrage bei fachunkundigen Dritten mit einer pauschal positiven Gesamtbewertung des beworbenen Arzneimittels wiedergibt, ohne die Bewertung bestimmten Anwendungsgebieten zuzuordnen?

b) Führt das Fehlen eines ausdrücklichen Verbots der Werbung mit Auslosungen in der Richtlinie 2001/83/ EG dazu, daß diese grundsätzlich erlaubt sind, oder enthält Art. 87 Abs. 3 der Richtlinie 2001/83/ EG einen Auffangtatbestand, der das Verbot einer Internetwerbung mit der monatlichen Auslosung eines Preises von geringem Wert begründen kann?

3. Sind die vorgestellten Fragen für die Richtlinie 92/28/ EWG entsprechend zu beantworten?

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LG Hamburg: Wettbewerbsverstoß einer ausländischen Versandapotheke durch Bonus- und Zuzahlungsangebote

LG Hamburg Urteil vom 17.08.2006 – 315 O 340/06

Wettbewerbsverstoß einer ausländischen Versandapotheke durch Bonus- und Zuzahlungsangebote bei dem Vertrieb verschreibungspflichtiger Arzneimittel nach Deutschland unter Verstoß gegen die Arzneimittelpreisverordnung

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