Bundespatentgericht: Entscheidungen zum Markenrecht der Woche 27/2011

In der 27. Woche 2011 von den Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts (BPatG) veröffentlichte Entscheidungen zum Markenrecht:

Unterscheidungskraft, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG:

  • BPatG, Beschluss vom 08.06.2011 – 26 W (pat) 98/10 – Die Wortmarke CASA DEL ESPRESSO ist wegen fehlender Unterscheidungskraft nicht schutzfähig.

Verwechslungsgefahr, § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG:

  • BPatG, Beschluss vom 29.06.2011 – 29 W (pat) 515/10 – Wortmarke Liwell ./. LIDL – Zwischen den Vergleichsmarken besteht keine Verwechslungsgefahr.
  • BPatG, Beschluss vom 02.03.2011 – 26 W (pat) 504/10
    Wort-Bildmarke 30401993 M ./. Wort-Bildmarke 30026174 M:

    Die beiderseitigen Marken sind in ihrem maßgeblichen Gesamteindruck derart unterschiedlich, dass die Gefahr unmittelbarer Verwechslungen in jeder Richtung als ausgeschlossen erscheint. Zwischen ihnen besteht insbesondere keine bildliche Ähnlichkeit.

  • BPatG, Beschluss vom 17.06.2011 – 25 W (pat) 43/10 – Keine Gefahr von Verwechslungen zwischen Marken mit dem gleichen Bildmotiv (Löwe):
    Bildmarke 30 2008 076 520 Loewe ./. 1. Wort-Bildmarke 664 761 Loewenkaffee, 2. Bildmarke Lion Quality; siehe auch BPatG, Beschluss vom 17.06.2011 – 25 W (pat) 39/10Bildmotiv Löwe

Nizzaklassifikation, Einteilung nach § 19 Abs. 1 MarkenV

  • BPatG, Beschluss vom 15.06.2011 – 26 W (pat) 96/10 – Wortmarke Frankfurt-Hahn: Die angemeldete Dienstleistung „Betrieb eines Flughafens“ entspricht nicht den Erfordernissen der Einteilung von Waren und Dienstleistungen im Sinne der Anlage 1 zu § 19 Abs. 1 MarkenV.

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