BPatG Entscheidungen 34/2009

In der 34. Woche 2009 von den Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts veröffentlichte Entscheidungen zum Markenrecht:

Schutzfähigkeit verneint:

BPatG, Beschluss vom 09.07.2009 – 30 W (pat) 55/09 – Wortfolge Hausärztliche Vereinigung Bayern für die Dienstleistungen „Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten; Versicherungswesen; Finanzwesen; Geldgeschäfte; Immobilienwesen; wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen, Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software; Rechtsberatung und Vertretung; medizinische und veterinärmedizinische Dienstleistungen; Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen; persönliche und soziale Dienstleistungen betreffend individuelle Bedürfnisse“. Volltext; siehe auch BPatG, Beschluss vom 09.07.2009 – 30 W (pat) 54/09Hausärztliche Vereinigung Süddeutschland Volltext; BPatG, Beschluss vom 09.07.2009 – 30 W (pat) 53/09Hausärztliche Vereinigung Deutschland Volltext

BPatG, Beschluss vom 22.06.2009 – 27 W (pat) 126/08 – Wortmarke ROCK COUTURE für die Waren „Aus Edelmetallen und deren Legierungen hergestellte oder damit plattierte Waren; kunstgewerbliche Gegenstände und Ziergegenstände, soweit sie in Klasse 14 enthalten sind; Juwelierwaren, echte und unechte Schmuckwaren, Uhren und andere Zeitmessinstrumente, Uhrarmbänder, Uhrketten, Teile der vorstehenden Waren, soweit sie in Klasse 14 enthalten sind; Waren aus Leder und Lederersatzstoffen, soweit sie in Klasse 18 enthalten sind, insbesondere Kleinlederwaren, Taschen und andere nicht an die aufzunehmenden Gegenstände angepasste Behältnisse, Geldbörsen, Brieftaschen, Handtaschen, Reisetaschen, Reise- und Handkoffer, Aktentaschen, Einkaufstaschen, Schlüsseltaschen, Rucksäcke, Schulranzen, Reisenecessaires, Umhängeriemen; Bekleidungsstücke, insbesondere T-Shirts; Handschuhe; Gürtel; Kopfbedeckungen“ Volltext

Schutzfähigkeit bejaht:

BPatG, Beschluss vom 31.07.2009 – 25 W (pat) 61/07 – Wortmarke cMatrix u.a. für die Waren und Dienstleistungen „Computer, Computerhardware, Computerperipheriegeräte; integrierte Schaltkreise; Computersoftware; elektronische Datenübertragung über globale Kommunikationsnetze, einschließlich Internet, Fernseh- und Satellitennetze, Online-Vertrieb von Computersoftware über das Internet und ähnliche Computernetze, …“ Volltext

Verwechslungsgefahr verneint:

BPatG, Beschluss vom 23.07.2009 – 25 W (pat) 47/08 – Wortmarke LIPIDUM ./. LIPITOR Volltext

BPatG, Beschluss vom 15.06.2009 – 27 W (pat) 89/09 – „Schokoladenmädchen“:
3D-Marke Schokoladenmaedchen ./. BM Schokoladenmaedchen Volltext

Verwechslungsgefahr bejaht:

BPatG, Beschluss vom 28.07.2009 – 33 W (pat) 136/07 – Wortmarke AMAX ./. APAX Volltext

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Die Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte ist auf Markenrecht spezialisiert. Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zu Markenschutz, Markenanmeldung und Abmahnungen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 089 666 610 89 oder per E-Mail an info@breuerlehmann.de.

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