BPatG Entscheidungen 15/2009

In der 15. Woche 2009 von den Marken-Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts veröffentlichte Entscheidungen:

§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG

BPatG, Beschluss vom 06.04.2009 – 25 W (pat) 3/06 – Löschung der Farbmarke Lila (Dentale Abformmasse) BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 04.03.2009 – 26 W (pat) 42/08 – Wortmarke charterflug24 für Dienstleistungen der Klassen 38, 39 und 42. Die Beschwerde ist begründet, soweit die Markenstelle den Antrag auf Eintragung der Wortmarke „charterflug24“ für die (unter I. dieses Beschlusses aufgeführten) Dienstleistungen „Stromversorgung und Verteilung von Elektrizität; Dienstleistungen in Bezug auf Produktdesign“ zurückgewiesen hat. BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 04.03.2009 – 26 W (pat) 41/08 – Wortmarke reisebuchung24 für Dienstleistungen der Klassen 38, 39 und 42. Die Beschwerde ist begründet, soweit die Markenstelle den Antrag auf Eintragung der Wortmarke „reisebuchung24“ für die (unter I. dieses Beschlusses aufgeführten9 Dienstleistungen der Klassen 39 und 42, beginnend ab „Einpacken von Waren“ bis „computergestütztes Konstruieren und technisches Zeichnen“ zurückgewiesen hat. BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 19.02.2009 – 30 W (pat) 108/06 – Wortmarke MediaRange für die Waren und Dienstleistungen der Klassen 2, 9, 16, 17, 38 und 41 u.a. „Datenträger, insbesondere bespielte und unbespielte Ton- und Bildtonträger sowie On- und Offlinedatenträger jeden Formats, …“. Die angemeldete Wortmarke unterliegt den Schutzhindernissen des § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG, denn es handelt sich, wie schon die juristische Erstprüferin der Markenstelle ausführlich und gestützt auf zahlreiche Fundstellen im Internet überzeugend dargelegt hat, letztlich um eine bloße Sachangabe, die für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen jeder Unterscheidungskraft entbehrt und die zugunsten der Mitbewerber der Anmelderin freigehalten werden muss. BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 10.02.2009 – 27 W (pat) 119/08 – Wortmarke TEAMALPIN für die Waren und Dienstleistungen u.a. „Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen“. Die Beschwerde des Anmelders hat in der Sache keinen Erfolg, weil der Marke für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) fehlt. BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 29.01.2009 – 27 W (pat) 109/08 – Wortmarke Digi-Wetter für die Waren „Wetterstationen (Messgeräte), Wetter-Center (Messgeräte), Thermometer nicht für medizinische Zwecke; Uhren mit Thermometer“. Der angemeldeten Bezeichnung fehlt für die verfahrensgegenständlichen Waren jegliche Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG). BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 10.12.2008 – 29 W (pat) 88/07 – Wort-/Bildmarke (MAXI) u.a. für die Waren „CDs, Video-Discs, Schallplatten, CD-ROMs, Digital Versatile Discs (DVDs)“. Schutzfähig, da weder die Unterscheidungskraft fehlt, noch ein Freihaltebedürfnis besteht. BPatG Volltext

§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG

BPatG, Beschluss vom 12.03.2009 – 25 W (pat) 120/06 – Marke HERBASPRINA („Klasse 05 Getränke und diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke“) ./. Marke Aspirin („Ein pharmazeutisches Produkt“). Keine Verwechslungsgefahr. BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 10.03.2009 – 33 W (pat) 113/07 – Wortmarke Tigerbits ./. 1. Wortmarke Basic Tiger 2. Gemeinschaftswortmarke Tiger C. Zwischen den Marken besteht keine Verwechslungsgefahr i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG. Volltext

BPatG, Beschluss vom 04.03.2009 – 26 W (pat) 62/08 – Wortmarke ZiLAN ./. IR-Marke zelal. Keine Verwechslungsgefahr zwischen den Vergleichsmarken im Sinne der §§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG. BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 27.01.2009 – 27 W (pat) 96/08 – Wortmarke Die Sockers ./. Wortmarke SOKKETS Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg, weil die einander gegenüberstehenden Marken keiner Verwechslungsgefahr gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG unterliegen. BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 27.01.2009 – 27 W (pat) 112/08 – Wortmarke dbridge ./. 1. IR-Marke THE BRIDGE 2. Gemeinschaftsmarke THE BRIDGE Die zulässige Beschwerde hat in der Sache Erfolg, weil die einander gegenüberstehenden Marken der Gefahr einer Verwechslung unterliegen. BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 14.01.2009 – 26 W (pat) 92/07
Wort-/Bildmarke WBM Strike Original ./. Wort-/Bildmarke WBM Strike Maker für „Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere)“. Keine Verwechslungsgefahr zwischen den Vergleichsmarken gemäß §§ 43 Abs. 2 S. 1, 42 Abs. 2 Nr. 1, 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG. BPatG Volltext

Haben Sie Fragen?

Die Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte ist auf Markenrecht spezialisiert. Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zu Markenschutz, Markenanmeldung und Abmahnungen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 089 666 610 89 oder per E-Mail an info@breuerlehmann.de.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.