BPatG Entscheidungen 13/2009

In der 13. Woche 2009 von den Marken-Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts veröffentlichte Entscheidungen:

BPatG, Beschluss vom 11.03.2009 – 26 W (pat) 22/08 – Wortmarke Bernstein Weizen ./. Bernstein. Die zulässige Beschwerde erweist sich als unbegründet, da zwischen den Vergleichsmarken keine Verwechslungsgefahr besteht (§§ 43 Abs. 1, 42 Abs. 2 Nr. 1, 9 Abs. 1 Nr. 1, 2 MarkenG). BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 03.03.2009 – 33 W (pat) 72/07 – Wortmarke Da blüh ich auf u.a. für die Waren „land-, garten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Samenkörner“. Die zur Eintragung angemeldete Bezeichnung weist für die zurückgewiesenen Waren und Dienstleistungen nicht die für eine Marke erforderliche Unterscheidungskraft auf (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG). BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 18.02.2009 – 26 W (pat) 39/08 – Wortmarke WHESSKEY u.a. für Klasse 33: alkoholische Getränke (ausgenommen Biere), einschließlich Spirituosen“. Sowohl im Eintragungs- als auch im Entscheidungszeitpunkt liegt kein Nichtigkeitsgrund nach § 50 Abs. 1 MarkenG vor, der die Löschung der Marke wegen eines absoluten Schutzhindernisses nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 und/oder Nr. 2, 4, 9 MarkenG rechtfertigt. BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 17.02.2009 – 27 W (pat) 23/09 – Wortmarke Werder u. a. für folgende Waren und Dienstleistungen: Klasse 25: Sportbekleidung für Fußballspiele (mit Beschwerdeschrift eingeschränkt), Kopfbedeckungen, Schals; Klasse 41: sportliche Aktivitäten im Bereich des Fußballs (mit Beschwerdeschrift eingeschränkt). Einer Registrierung der angemeldeten Marke stehen für die noch strittigen Waren und Dienstleistungen keine Schutzhindernisse aus § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG entgegen. BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 11.02.2009 – 26 W (pat) 9/09 – Wort-/Bildmarke WBM SHOP (SHOP); Die angemeldete Marke entbehrt jeglicher Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 12.12.2008 – 27 W (pat) 80/08Roter Stern (Roter Stern) u.a. für Waren der Klasse 25: Bekleidungsstücke. Löschungsgrund nach §§ 54, 50 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, weil der angegriffenen Marke sowohl zum Eintragungszeitpunkt als auch noch derzeit die hiernach erforderliche Unterscheidungskraft fehlt. Volltext

BPatG, Beschluss vom 24.11.2008 – 30 W (pat) 7/08 – Wortmarke 123soft ./. 1-2-3. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache Erfolg, da nicht die Gefahr von Verwechslungen zwischen den Marken gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG besteht. BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 13.08.2008 – 29 W (pat) 94/06 – Wort-/Bildmarke Printy ./. Wortmarke PRINTUS Soweit die Waren und Dienstleistungen identisch bzw. hochgradig ähnlich sind, besteht nach Auffassung des Senats bei den sich gegenüberstehenden Marken die Gefahr von Verwechslungen gem. §§ 42 Abs. 2 Nr. 1, 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG. BPatG Volltext

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