BPatG Entscheidungen 1/2010

In der 1. Woche 2010 von den Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts veröffentlichte Entscheidungen zum Markenrecht:

Schutzfähigkeit verneint:

BPatG, Beschluss vom 08.12.2009 – 33 W (pat) 135/07 – „FreeLotto“ für Klasse 36: Vermittlung von Lotterien und Wettspielen (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG)

BPatG, Beschluss vom 25.11.2009 – 29 W (pat) 13/09 – „KEY TO STEEL“ für die Waren und Dienstleistungen „Klasse 9: Software; auf Datenträgern gespeicherte Computerprogramme und Dateien; Klasse 16: Druckerzeugnisse; Bücher, Handbücher, Broschüren, Loseblatt-Sammlungen, Zeitschriften; Klasse 38: Internet-Dienstleistungen, nämlich Sammeln, Bereitstellen und Übermitteln von Informationen und Daten; Klasse 42: Dienstleistungen einer Datenbank, nämlich Sammeln, Bereitstellen und Übermitteln von Informationen und Daten.“ (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG); siehe auch BPatG, Beschluss vom 25.11.2009 – 29 W (pat) 11/09 – „STAHLSCHLUESSEL

Schutzfähigkeit bejaht:

BPatG, Beschluss vom 16.12.2009 – 29 W (pat) 96/06 u.a. für Dienstleistungen der „Klasse 41: Zusammenstellung (Auswahl) von Rundfunk- und Fernsehprogrammen in Zeitschriften und im Internet, jeweils in den Sportarten Eishockey, Hockey, Basketball, …“; siehe auch BPatG, Beschluss vom 16.12.2009 – 29 W (pat) 52/06 – Wortmarke „kicker

BPatG, Beschluss vom 10.11.2009 – 24 W (pat) 50/08 – Wortmarke „INFOLIVE“ u.a. Klasse 42 „Aktualisieren von Computer-Software, nicht aber die Übermittlung von Live-Reportagen im Internet; Aktualisieren von Internetseiten, nicht aber die Übermittlung von Live-Reportagen im Internet; Beratung bei der Gestaltung von Home-Pages und Internetseiten, nicht aber die Übermittlung von Live-Reportagen im Internet; …“

BPatG, Beschluss vom 10.11.2009 – 24 W (pat) 90/08 – Wortmarke „Kraftmeier“ für die Waren und Dienstleistungen „Verkaufsautomaten; wissenschaftliche Dienstleistungen und Forschungsarbeiten, technologische Forschungsarbeiten; Forschungen auf dem Gebiet der Technik; Lizenzvergabe von gewerblichen Schutzrechten“

Verwechslungsgefahr verneint:

BPatG, Beschluss vom 23.12.2009 – 30 W (pat) 79/07 ./. 1. medi-Verband 2. 3. „medipro“ 4.

BPatG, Beschluss vom 03.12.2009 – 25 W (pat) 98/09 – Wortmarke Maltinos ./. Wortmarke MALTESERS

BPatG, Beschluss vom 12.11.2009 – 27 W (pat) 151/09 – Wortmarke Nasty-Beatz ./. Wortmarke nasty

BPatG, Beschluss vom 02.11.2009 – 27 W (pat) 92/09 ./.

Löschung wegen Bösgläubigkeit

BPatG, Beschluss vom 22.12.2009 – 25 W (pat) 225/03 – „Cordarone„; siehe auch BPatG, Beschluss vom 22.12.2009 – 25 W (pat) 224/03 – „Ivadal“ und BPatG, Beschluss vom 30.12.2009 – 25 W (pat) 76/05 – Wortmarke „Flixotide

Verfahrensrecht

BPatG, Beschluss vom 23.11.2009 – 28 W (pat) 23/09 – Erhebung der Einrede der Nichtbenutzung erstmals in der mündlichen Verhandlung

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Die Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte ist auf Markenrecht spezialisiert. Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zu Markenschutz, Markenanmeldung und Abmahnungen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 089 666 610 89 oder per E-Mail an info@breuerlehmann.de.

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