BPatG 3/2008

Die Veröffentlichungen des Bundespatentgerichts in Markensachen in der 3. Woche 2008:

BPatG, Beschluss vom 04.12.2007 – 33 W (pat) 26/06

Univentures / , Volltext

Die Widerspruchsmarke 399 13 723 („UniVARIO“) und das angegriffene Zeichen sind verwechselbar im Sinne der §§ 42 Abs. 2 Nr. 1, 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG.

BPatG, Beschluss vom 15.01.2008 – 27 W (pat) 112/06

/ NINA RICCI Volltext

Die jeweiligen Marken sind nach allgemeinen kollisionsrechtlichen Grundsätzen nicht verwechselbar.

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