Händler, die Waren mit der Bezeichnung „Stealth“ vertreiben, droht aktuell die Gefahr, eine markenrechtliche Abmahnung zu erhalten. Aus einer vorliegenden Abmahnung wegen Benutzung der Marke „Stealth“ der von der Firma direct-sports.de GmbH beauftragten Kanzlei Lampmann Behn Rosenbaum geht hervor, dass die üblichen Unterlassungs- und Auskunftsansprüche sowie die Übernahme der Anwaltskosten in Höhe von 1379,80 EUR (aus einem Streitwert von 50.000 EUR) geltend gemacht werden. Auffällig an der vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist vor allem die Höhe der Vertragsstrafe, die mit 10.000 EUR angesetzt wird.
Weitere Abmahnungen aus der Marke „Stealth“ sind im Auftrag der Firma Diwok Sportartikel Vertriebs GmbH u.a. gegen den Vertrieb von Zahnschützern und Skateboards erfolgt.
UPDATE 1: Das OLG Düsseldorf hat das Vorgehen der direct-sports.de GmbH als rechtsmissbräuchlich eingestuft (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.07.2010 – 20 U 206 /09 – Stealth).
UPDATE 2: Das Deutsche Patent- und Markenamt hat mit Beschluss vom 23.07.2010 die Löschung der Eintragung der Marke Nr. 307 45 915 – STEALTH wegen Bösgläubigkeit der Markenanmeldung angeordnet und der Anmelderin Diwok Sportartikel Vertriebs GmbH die Kosten des Löschungsverfahrens auferlegt (DPMA, Beschluss vom 23.07.2010 – Az. 307 45 915 – S 65/09 Lösch – STEALTH). Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
UPDATE 3: Das Deutsche Patent- und Markenamt hat mit Beschluss vom 02.08.2010 die Löschung der Eintragung der Marke Nr. 307 068 64 – STEALTH wegen Bösgläubigkeit der Markenanmeldung angeordnet und der Anmelderin STEALTH Ti Limited die Kosten des Löschungsverfahrens auferlegt (DPMA, Beschluss vom 02.08.2010 – Az. 307 068 64 – S 136/08 Lösch – STEALTH). Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Hintergrund: Die Marke „Stealth“
Die Marke „Stealth“ ist seit dem 17.04.2007 im Markenregister des DPMA (Registernummer: 307 06 864) zugunsten der direct-sports.de GmbH für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen eingetragen:
Klasse 09:
Schutzhelme, insbesondere Schutzhelme für den Sport, Taucheranzüge
Klasse 10:
Präservative (Kondome)
Klasse 12:
Sportwagen, Frontspoiler und Heckspoiler für Automobile, Karosserien für Kraftfahrzeuge, Kleinstwagen, Kotflügel, Kraftfahrzeuge und deren Teile soweit in Klasse 12 enthalten, Omnibusse, Reiseomnibusse, Sicherheitskindersitze für Kraftfahrzeuge, Skiständer für Kraftfahrzeuge, Sonnenblenden für Automobile, Bremsschuhe für Fahrzeuge, Fahrräder, Motorräder, Fahrtrichtungsanzeiger für Fahrräder, Fahrtrichtungsanzeiger für Kraftfahrräder, Gepäcktaschen für Zweiräder, Sättel für Fahrräder und Motorräder, schlauchlose Fahrradreifen, Schutzbleche für Fahrräder, Fahrrad- Zweiradbremsen, Fahrradfelgen, Fahrradketten, Fahrradmotoren, Fahrradkörbe, Fahrradgabeln, Fahrradlenkstangen, Fahrradpedale, Fahrradpumpen
Klasse 25:
Bekleidung für Autofahrer, Trikotbekleidung, Überzieher, Unterbekleidungsstücke (schweißaufsaugend), Unterhosen, Unterwäsche, Wäsche (Bekleidungsstücke), Wirkwaren, Absätze (für Schuhe), Badeschuhe, Fußballschuhe, Gymnastikschuhe, Tennisschuhe, Golfschuhe, Squashschuhe, Badmintonschuhe, Hausschuhe, Holzschuhe, Schnürstiefel, Schuhbeschläge, Schuhbeschichtungen, Schuhsohlen, Schuhvorderblätter, Schuhvorderkappen, Skischuhe, Snowboardschuhe, Kampf- und Einsatzstiefel, Stoffschuhe, Strandschuhe, Schwimmbekleidung, Kälteschutzbekleidung für Schwimmer, Kopftücher (Bandanas), Stirn- und Schweißbänder
Klasse 28:
Seehundfelle (Skifelle), Skibelag, Skibindungen, Skier, Skikanten, Skischaber, Skiwachs, speziell an Skis und Snowboards angepasste Taschen, Wasserskier, Snowboards, Snowboardbelag, Snowboardbindungen, Snowboardkanten, Rollschuhe, Rollen für Rollschuhe, Schlittschuhe, Kufen für Schlittschuhe, Tennisschläger, Squashschläger, Badmintonschläger, Racketballschläger, Tischtennisschläger, Golfschläger, Divotausbesserungswerkzeuge (Golfzubehör), Werkzeug für das Zurücklegen von Rasensoden (Golfzubehör), Golfhandschuhe, Golftaschen mit oder ohne Räder, Tennistaschen mit oder ohne Räder, Tennisballwurfgeräte, Tennisnetze, Tischtennistische, Lacrosse Schläger, Eishockeyschläger, Hockeyschläger, Fahrradheimtrainer, Rollen für Fahrradheimtrainer, Angeln, Angelschnüre, Schwimmflossen, Surfbretter (Segelbretter), Surfbretter (Wellenreiten), geldbetätigte Spielautomaten (Maschinen)
Zudem ist die Wortmarke Nr. 307 45 915 „Stealth“ zugunsten der Diwok Sportartikel Vertriebs GmbH seit dem 25.10.2007 für die folgenden Waren und Dienstleistungen eingetragen.
Klasse 03:
Rasiermittel, insbesondere Rasierseife, Rasiersteine (antiseptisch), Rasierwasser, Ambra (Parfüm), Blumenextrakte (Parfümeriewaren), Kräuterextrakte (Parfümeriewaren), Deodorants für den persönlichen Gebrauch, Parfümerieöle, Parfüms, Pfefferminz für Parfümeriewaren; Seifen, insbesondere Aviageseifen, desinfizierende Seifen, Mandelseife, medizinische Seifen, schweißhemmende Seifen, Toilettenseifen, Seifen gegen Fußschweiß
Klasse 08:
Essbestecke (Messerschmiedewaren, Gabeln und Löffel), Messer, nämlich Federmesser, Fischputzmesser, Fleischhackmesser, Gartenmesser, Hackmesser, Hufmesser, Jagdmesser, Messer (Waffen), Messer für Simshobel, Messer zum Abschuppen von Fischen, Okuliermesser, Rasiermesser, Rasiermesserstreichriemen, Rebmesser, Reifenmesser, Etuis für Rasierapparate, Rasierapparate elektrisch oder nicht elektrisch, Rasierklingen, Einwegrasierer, Rasierapparate mit mehreren Rasierklingen, Rasierapparate mit mehreren Rasierklingen zur Nassrasur
Klasse 09:
Brillen (Optik), Brillenetuis, Brillenfassungen, Brillengestelle, Brillengläser, Kneifer (Augengläser), Sonnenbrillen, Skibrillen, Motorradbrillen, Visiere für Motorradhelme, Motorradhelme, Sturzhelme, Fahrradhelme, Skateboardhelme, Eishockeyhelme, Schutzbekleidung für den Sport, soweit in Klasse 9 enthalten
Klasse 14:
Anker für Uhren, Armbanduhren, Atomuhren, Chronographen (Uhren), elektrische Uhren, Federgehäuse für Uhren, Solaruhren, Sonnenuhren, Taschenuhren, Uhrenarmbänder, Uhrenbeweger, Uhrenetuis, Uhrengehäuse (Taschenuhren), Uhrengehäuse, Uhrenpendel, Uhrenschmucketuis, Uhrgläser, Zeigerwerke für Uhren, Zentraluhren, Zifferblätter für Uhren
(DPMA)
Die Marken befinden sich derzeit noch in der fünfjährigen Benutzungsschonfrist, während der grundsätzlich aus einer Marke abgemahnt werden kann, ohne dass der Markeninhaber nachweisen muss, dass die Marke für die eingetragenen Produkte benutzt wird.
Allein schon wegen der Höhe der Vertragsstrafe sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne weitere anwaltliche Beratung unterschrieben werden.
Auch die Frage der Verwechslungsgefahr ist keineswegs eindeutig. So hat das OLG Frankfurt (Beschluss vom 22.10.2009 – 6 W 146/09) einen Unterlassungsanspruch aus der Marke „Stealth“ gegen einen Händler, der Produkte mit der Herstellerbezeichnung „“True Religion Jeans SUPERVIXEN STEALTH STELLA“ angeboten hatte, mangels Verwechslungsgefahr zurückgewiesen.
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