Abmahnung „LEMMY KILMISTER“ und „MOTÖRHEAD“ für T-Shirts im Auftrag der Global Merchandising Services Ltd

Die Rechtsanwaltskanzlei Sasse & Partner aus Hamburg verschickt aktuell im Auftrag Global Merchandising Services Ltd. Abmahnungen wegen angeblicher Marken- und Kennzeichenrechtsverletzungen durch die Benutzung der Bezeichnung „LEMMY“, „LEMMY KILMISTER“ und/oder „MOTÖRHEAD“. Der Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte liegt eine weitere Abmahnung gegen einen Händler vor, der T-Shirts mit der Aufschrift „LEMMY“ und „LEMMY KILMISTER“ angeboten hatte.

In der Abmahnung wird mitgeteilt, dass die Global Merchandising Services Ltd. exklusiv zur Herstellung dem Vertrieb von Merchandisingartikeln der Gruppe „Motörhead“ berechtigt sei. Insbesondere sei das Unternehmen Inhaberin der Marken- und Kennzeichenrechte an den Bezeichnungen „LEMMY“ und „LEMMY KILMISTER“.

Die Verwendung der Bezeichnung „LEMMY“ zur Bewerbung und zum Vertrieb von Merchandisingprodukten auf ebay ohne die Zustimmung der Global Merchandising Services Ltd. verletze daher die Rechte der Markeninhaberin.

Mit der Abmahnung werden Unterlassungs-, Auskunfts-, Herausgabe- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Gegenstandswert hat sich gegenüber den ersten bekannt gewordenen Abmahnungen auf € 100.000 erhöht. Die geforderten Anwaltskosten betragen bei der geforderten 1,3 Geschäftsgebühr damit € 1.953. Zusätzlich wird ein Aufwendungsersatzanspruch für „Ermittlungstätigkeiten“ der GUMPS GmbH in Höhe von € 100 gefordert.

Die von der Global Merchandising Services Ltd. am 30.12.2015 beim HABM angemeldeten Gemeinschaftsmarken „LEMMY“ und „LEMMY KILMISTER“ wurden am 08.01.2016 veröffentlicht.

Die angemeldeten Marken 014971485 „LEMMY und 014969364 „LEMMY KILMISTER“ beanspruchen Schutz für die folgenden Waren:

– Geschenkpapierwaren; Gedruckte Embleme; Aufkleber, Stickers [Papeteriewaren]; Plakate; Bücher.
– Bekleidungsstücke; Damenhüte; Schuhwaren.
– Nichtalkoholische Getränke; Bier und Brauereiprodukte.
– Alkoholische Getränke, ausgenommen Bier.

Wir empfehlen, sich bei einer marken- und kennzeichenrechtlichen Abmahnung umgehend beraten zu lassen. Sollten Sie eine Abmahnung wegen dem Angebot von Produkten mit der Bezeichnung „LEMMY“, „LEMMY KILMISTER“ oder „MOTÖRHEAD“ erhalten haben, beachten Sie unbedingt die gesetzte Frist. Gerne steht Ihnen die Kanzlei Breuer Lehmann für eine erste Einschätzung zur Verfügung.

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Die Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte ist auf Markenrecht spezialisiert. Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zu Markenschutz, Markenanmeldung und Abmahnungen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 089 666 610 89 oder per E-Mail an info@breuerlehmann.de.